Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Musikwerke
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | David Guetta - Where Them Girls At (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida) (German Top 100 Single Charts) |
| Rechteinhaber: | EMI Music Germany GmbH & Co. KG |
| Abmahnkanzlei: | Kornmeier & Partner Rechtsanwälte |
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Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten
Abmahnhilfe:
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung unternehmen können.