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01.07.2011 13:45 Alter: 327 Tag(e)

WiN: David Guetta - Where Them Girls At (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida) wird abgemahnt von EMI Music Germany GmbH & Co. KG durch Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

Kategorie: Musik, Kornmeier

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG das Musikwerk David Guetta - Where Them Girls At (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida) wegen Verletzung des Urheberrechts ab.

Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 EUR

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Musikwerke

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: David Guetta - Where Them Girls At (Feat. Nicki Minaj & Flo Rida) (German Top 100 Single Charts)
Rechteinhaber: EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Abmahnkanzlei: Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:


Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung unternehmen können.

 

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