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11.08.2011 16:51 Alter: 286 Tag(e)

WiN: Die Atzen mit Nena - Strobo Pop wird abgemahnt von DigiRights Administration GmbH durch Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

Kategorie: Musik

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH die Datei Die Atzen mit Nena - Strobo Pop wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab.

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der DigiRights Administration GmbH folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 390,00 EUR

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgendem Genre:


Musik

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:

 

abgemahntes Werk:

Die Atzen mit Nena - Strobo Pop

Rechteinhaber:

DigiRights Administration GmbH

Abmahnkanzlei:

Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner

 


Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner unternehmen können.

 

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