Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der DigiRights Administration GmbH folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgendem Genre:
Musik
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Die Atzen mit Nena - Strobo Pop |
| Rechteinhaber: | DigiRights Administration GmbH |
| Abmahnkanzlei: | Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte |
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner unternehmen können.