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19.12.2011 14:43 Alter: 156 Tag(e)

WiN: Die Atzen mit Nena - Strobo Pop wird abgemahnt von Geto Gold Musikverlag GbR durch FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kategorie: FAREDS, Musik

Die Datei Die Atzen mit Nena - Strobo Pop wird durch die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Auftrag der Geto Gold Musikverlag GbR wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen abgemahnt.

FAREDS

In der Abmahnung bzgl. des Titels Die Atzen mit Nena - Strobo Pop werden folgende Forderungen geltend gemacht:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450,00 EUR


Das abgemahnte Werk Die Atzen mit Nena - Strobo Pop stammt aus folgendem Genre:

Musik


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk:

Die Atzen mit Nena - Strobo Pop

Rechteinhaber:

Geto Gold Musikverlag GbR

Abmahnkanzlei:

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:

Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unternehmen können.

 

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