Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte macht im Namen der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgendem Genre:
Porno
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Don’t Make Me Beg 4 |
| Rechteinhaber: | DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH |
| Abmahnkanzlei: | U+C Rechtsanwälte |
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei U+C
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei U+C unternehmen können.