FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht im Namen von Sandra Candie Bjurman und Stefan Örn folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Musik
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Ell & Nikki - Running Scared |
| Rechteinhaber: | Sandra Candie Bjurman und Stefan Örn |
| Abmahnkanzlei: | FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH |
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Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten
Abmahnhilfe:
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung unternehmen können.