Die Kanzlei Rechtsanwalt Schroeder macht im Namen der Raymond Gallery folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgendem Genre:
Porno
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Extreme Experimental Porn #2 |
| Rechteinhaber: | Raymond Gallery |
| Abmahnkanzlei: | Rechtsanwalt Schroeder |
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Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwalt Schroeder
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