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09.11.2011 11:54 Alter: 196 Tag(e)

WiN: Fürs Shoppen muss ich erst poppen wird abgemahnt von G&G Media Foto-Film GmbH durch Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

Kategorie: Schulenberg, Pornos

Die Datei Fürs Shoppen muss ich erst poppen wird durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmaufnahmen abgemahnt.

Abmahnung Schulenberg & Schenk

In der Abmahnung bzgl. des Titels Fürs Shoppen muss ich erst poppen werden folgende Forderungen geltend gemacht:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.298 EUR


Das abgemahnte Werk Fürs Shoppen muss ich erst poppen stammt aus folgendem Genre:

Porno


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk:

Fürs Shoppen muss ich erst poppen

Rechteinhaber:

G&G Media Foto-Film GmbH

Abmahnkanzlei:

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:

Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk unternehmen können.

 

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