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15.07.2011 10:46 Alter: 313 Tag(e)

WiN: Geile Hausmädchen 2 wird abgemahnt von Magmafilm GmbH durch Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kategorie: Pornos, U+C

Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Regensburg mahnt im Auftrag der Magmafilm GmbH das Werk Geile Hausmädchen 2 wegen Urheberrechtsverletzung auf Internettauschbörse ab.


Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht im Namen der Magmafilm GmbH folgende Forderungen geltend:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 EUR

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Pornos

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Geile Hausmädchen 2
Rechteinhaber: Magmafilm GmbH
Abmahnkanzlei: U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:


Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung unternehmen können.

 

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