In der Abmahnung bzgl. des Titels Haremsdamen werden folgende Forderungen geltend gemacht:
Das abgemahnte Werk Haremsdamen stammt aus folgendem Genre:
Porno
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Haremsdamen |
| Rechteinhaber: | Silwa Filmvertrieb AG |
| Abmahnkanzlei: | U+C Rechtsanwälte (Urmann+Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) |
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:
Abmahnhilfe:
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei U+C Rechtsanwälte (Urmann+Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) unternehmen können.