In der Abmahnung bzgl. des Titels Iron Man 2 werden folgende Forderungen geltend gemacht:
Das abgemahnte Werk Iron Man 2 stammt aus folgendem Genre:
Film
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Iron Man 2 |
| Rechteinhaber: | Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft |
| Abmahnkanzlei: | Waldorf Frommer Rechtsanwälte |
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Abmahnhilfe:
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer unternehmen können.