Die Abmahnung - Das Original
 
 




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15.09.2011 10:22 Alter: 252 Tag(e)

WiN: Mads Langer - Behold wird abgemahnt von Sony Music Entertainment GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Kategorie: Musik, Waldorf Frommer

Die Datei Mads Langer - Behold wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen abgemahnt.

In der Abmahnung bzgl. des Titels Mads Langer - Behold  werden folgende Forderungen geltend gemacht:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 956,55 EUR


Das abgemahnte Werk Mads Langer - Behold  stammt aus folgendem Genre:

Musik


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk:

Mads Langer - Behold

Rechteinhaber:

Sony Music Entertainment GmbH

Abmahnkanzlei:

Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:

Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer unternehmen können.

 

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