Die Abmahnung - Das Original
 
 




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29.09.2011 15:23 Alter: 237 Tag(e)

WiN: Martin Solveig feat. Kele - Ready 2 Go wird abgemahnt von DigiRights Administration GmbH durch Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

Kategorie: Denecke, Musik

Die Datei Martin Solveig feat. Kele - Ready 2 Go wird durch die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen abgemahnt.

In der Abmahnung bzgl. des Titels Martin Solveig feat. Kele - Ready 2 Go werden folgende Forderungen geltend gemacht:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 390,00 EUR


Das abgemahnte Werk Martin Solveig feat. Kele - Ready 2 Go stammt aus folgendem Genre:

Musik


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk:

Martin Solveig feat. Kele - Ready 2 Go

Rechteinhaber:

DigiRights Administration GmbH

Abmahnkanzlei:

Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:

Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner unternehmen können.

In der Abmahnung bzgl. des Titels Martin Solveig feat. Kele - Ready 2 Go werden folgende Forderungen geltend gemacht:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 390,00 EUR


Das abgemahnte Werk Martin Solveig feat. Kele - Ready 2 Go stammt aus folgendem Genre:

Musik


Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:

§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.


WiN Summary:

abgemahntes Werk:

Martin Solveig feat. Kele - Ready 2 Go

Rechteinhaber:

DigiRights Administration GmbH

Abmahnkanzlei:

Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:

Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner unternehmen können.

 

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