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28.07.2011 09:53 Alter: 301 Tag(e)

WiN: NAUGHTY FILTHY OFFICE GIRLS #2wird abgemahnt von NEIL THOMSON durch Kanzlei Schroeder

Kategorie: Pornos

Die Kanzlei SCHROEDER Rechtsanwalt aus KIEL mahnt im Auftrag von NEIL THOMSON die Datei NAUGHTY FILTHY OFFICE GIRLS #2 wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmaufnahmen ab.

Die Kanzlei SCHROEDER Rechtsanwalt macht im Namen von NEIL THOMSON folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 750,00 EUR

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgendem Genre:


PORNO

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:

 

abgemahntes Werk:

NAUGHTY FILTHY OFFICE GIRLS #2

Rechteinhaber:

NEIL THOMSON

Abmahnkanzlei:

SCHROEDER Rechtsanwalt

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei SCHROEDER

 


Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei SCHROEDER unternehmen können.

 

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