In der Abmahnung bzgl. des Titels Nichts zu verzollen werden folgende Forderungen geltend gemacht:
Das abgemahnte Werk Nichts zu verzollen stammt aus folgendem Genre:
Film
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Nichts zu verzollen |
| Rechteinhaber: | Prokino Filmverleih GmbH |
| Abmahnkanzlei: | Lihl Rechtsanwaltskanzlei |
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Lihl Rechtsanwaltskanzlei
Abmahnhilfe:
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Lihl Rechtsanwaltskanzlei unternehmen können.