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30.08.2011 09:54 Alter: 268 Tag(e)

WiN: Nichts zu verzollen wird abgemahnt von Prokino Filmverleih GmbH durch Lihl Rechtsanwaltskanzlei

Kategorie: Filme, Lihl

Die Datei Nichts zu verzollen wird durch die Kanzlei Lihl Rechtsanwaltskanzlei aus Postbauer-Heng im Auftrag der Prokino Filmverleih GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmaufnahmen abgemahnt.

In der Abmahnung bzgl. des Titels Nichts zu verzollen werden folgende Forderungen geltend gemacht:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650,00 EUR

 

Das abgemahnte Werk Nichts zu verzollen stammt aus folgendem Genre:


Film

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:

 

abgemahntes Werk:

Nichts zu verzollen

Rechteinhaber:

Prokino Filmverleih GmbH

Abmahnkanzlei:

Lihl Rechtsanwaltskanzlei

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Lihl Rechtsanwaltskanzlei

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Lihl Rechtsanwaltskanzlei unternehmen können.

 

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