Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte macht im Namen der Pink Floyd Music Ltd. folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgendem Genre:
Musik
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Pink Floyd - Live Amsterdam 1969 |
| Rechteinhaber: | Pink Floyd Music Ltd. |
| Abmahnkanzlei: | Sasse & Partner Rechtsanwälte |
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Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner unternehmen können.