Rechtstanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der Herzog-Video e.K. folgende Forderungen geltend:
Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:
Porno
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Schabracken Report |
| Rechteinhaber: | Herzog-Video e.K. |
| Abmahnkanzlei: | CSR Rechtsanwaltskanzlei |
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:
Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei CSR
Abmahnhilfe:
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei CSR unternehmen können.