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23.03.2011 17:04 Alter: 1 Jahr(e)

WiN: Schabracken Report wird abgemahnt von Herzog-Video e.K. durch die Rechtstanwaltskanzlei C-S-R

Kategorie: Pornos, CSR

Rechtstanwaltskanzlei C-S-R aus Ettlingen mahnt im Auftrag der Herzog-Video e.K. den Pornofilm Schabracken Report wegen Urheberrechtsverletzung ab, verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Rechtstanwaltskanzlei C-S-R macht im Namen der Herzog-Video e.K. folgende Forderungen geltend:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 650 EUR pro Werk

 

Das abgemahnte Werk stammt aus folgenden Genre:


Porno

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:


abgemahntes Werk: Schabracken Report
Rechteinhaber: Herzog-Video e.K.
Abmahnkanzlei: CSR Rechtsanwaltskanzlei

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgenden Links:


Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei CSR

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei CSR unternehmen können.

 

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