In der Abmahnung bzgl. des Titels Shaolin werden folgende Forderungen geltend gemacht:
Das abgemahnte Werk Shaolin stammt aus folgendem Genre:
Film
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Shaolin |
| Rechteinhaber: | KSM GmbH |
| Abmahnkanzlei: | BaumgartenBrandt Rechtsanwälte |
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:
Abmahnhilfe:
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt unternehmen können.