Die Abmahnung - Das Original
 
 




Home / News / WiN / What is New

09.09.2011 10:36 Alter: 258 Tag(e)

WiN: Studenten Party 3 wird abgemahnt von Ino Handel & Vertriebs GmbH durch Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte

Kategorie: Pornos, Negele

Die Datei Studenten Party 3 wird durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg im Auftrag der Ino Handel & Vertriebs GmbH wegen unerlaubter Verwertung geschützter Filmaufnahmen abgemahnt.

In der Abmahnung bzgl. des Titels Studenten Party 3 werden folgende Forderungen geltend gemacht:

 

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 850,00 EUR

 

Das abgemahnte Werk Studenten Party 3 stammt aus folgendem Genre:


Porno

Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:


§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

WiN Summary:

 

abgemahntes Werk:

Studenten Party 3

Rechteinhaber:

Ino Handel & Vertriebs GmbH

Abmahnkanzlei:

Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte

 

Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:


Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller

Abmahnhilfe:

Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller unternehmen können.

 

Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de