In der Abmahnung bzgl. des Titels Studenten Party 3 werden folgende Forderungen geltend gemacht:
Das abgemahnte Werk Studenten Party 3 stammt aus folgendem Genre:
Porno
Folgender Tatbestand wird dem Abgemahnten vorgeworfen:
§ 106 UrhG - unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
WiN Summary:
| abgemahntes Werk: | Studenten Party 3 |
| Rechteinhaber: | Ino Handel & Vertriebs GmbH |
| Abmahnkanzlei: | Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte |
Weitere Informationen zu dem Thema erhalten Sie unter folgendem Link:
Fakten, Zahlen, Angriffspunkte und Verteidigungsmöglichkeiten bzgl. einer Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller
Abmahnhilfe:
Unter der Rubrik > Abmahnhilfe können Sie sich informieren, was Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller unternehmen können.