In der Rubrik Kanzleien sind die Kanzleien aufgelistet, die insbesondere im großen Maße für RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
Abmahnungen wegen FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster. und Urheberrechts- verletzungen aussprechen. Daneben werden auch Kanzleien geführt, die im großen Maße wegen gleicher oder ähnlicher Marken- und Wettbewerbs- rechtsverstöße abmahnen. Es wird die Vorgehensweise und die Forderungen der Kanzleien an den Abgemahnten dargestellt, sowie Abwehr- und Verteidigungsstrategien aufgeführt.
In der Rubrik RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
, sind Firmen, Urheber, etc. aufgeführt, die insbesondere Abmahnungen wegen FilesharingFilesharing
Filesharing ist das Übermitteln und Verteilen von Dateien mittels Verwendung eines Peer-to-Peer- oder Torrent - Netzwerks, oder über einen sogenannten One-Klick-Hoster. und Urheberrechtsverletzungen aussprechen lassen. Es werden Rechtsverletzungen an folgenden Werkarten verfolgt: Musik, Hörbücher, Filme, Pornos, Software, Karten / Stadtpläne, Bilder, Textilien und Merchandising. Sie finden hier Informationen zu den Rechteinhabern und deren Abmahnungen.
In der Rubrik Titel werden sämtliche uns bekannte Titel aufgeführt, die wegen Verletzung des Urheberrechts abgemahnt wurden bzw. aktuell abgemahnt werden. In der Liste wird neben dem abgemahnten Titel der jeweilige RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
, die mit der Abmahnung beauftragte Kanzlei sowie die Werkart genannt. Des Weiteren werden die aus der Abmahnung resultierenden Forderungen bzgl. des jeweiligen Titels aufgeführt. Die Titelliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.