Aktuell wird durch die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.
Fakten und Zahlen:
Artgore Ltd.
Boll AG
Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH
I-ON New Media GmbH
Kinostar Theater GmbH
KSM GmbH
Los Banditos Films GmbH
MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K. (MFA Licensing)
MIG Film GmbH
Telepool GmbH
Voltage Pictures
Zentropa Entertainments23 ApS (Zentropa ApS)
Abgemahnte Werkarten:
Filme
Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma ermittelt:
unbekannt
Vorgehensweise bei der Datenermittlung:
Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.
Die beauftragte Abmahnkanzlei erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.
Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:
Filesharing / P2P Tauschbörsen: eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc.
Forderungen an den Abgemahnten:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatzforderung pauschal 850 Euro bzw. 1200 EUR (Zentropa)
Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:
Bei massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich allgemein in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall regelmäßig außer Betracht lassen. Mit diesen Abmahnungen werden insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verstöße verfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können den einzelnen Abmahnungen gegebenenfalls zum Teil verschiedene Angriffspunkte entgegengehalten werden, die es im Einzelfall zu prüfen gilt und nicht per se vorliegen.
1. Fehlerhafte Beweissicherung
2. Streitgegenstand
3. Täterhaft / Störerhaftung
4. Gesetzliche Schranken bzw. Schranken der Rechtsprechung
5. Geldforderung (Schadensersatz, Anwaltskosten)
Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird sodann festgestellt, ob einer oder mehrere der möglichen Angriffspunkte vorliegen oder nicht.
Verteidigungs- und Reaktionsmittel:
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
| WIR für SIE – Die Abmahnhilfe!
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei GGR Rechtsanwälte:
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig, insbesondere aus dem Bereich des Filesharings. Mit mehreren tausend Mandaten im Jahr gehören wir zu den führenden Kanzleien in Deutschland auf diesem Sektor. Wir bitten Sie um Übersendung der an Sie gerichteten Abmahnung per E-Mail oder Fax, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung sowie ein Angebot für die Vertretung unterbreiten zu können. Geben Sie bitte immer Ihren Namen, Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse an, damit wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen können. Im Falle einer Beauftragung wird umgehend bei der Gegenseite eine Fristverlängerung beantragt und wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer Angelegenheit. Sie müssen uns dann nur noch für Rückfragen zur Verfügung stehen – den Rest erledigen wir!
ALG I, ALG II (Hartz IV) Empfänger, Einkommensschwache und Mittellose Sofern Sie sich keinen Anwalt leisten können, haben Sie auch im Falle einer Abmahnung Anspruch auf anwaltliche Hilfe. Im Rahmen der sogenannten Beratungshilfe besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung unseres Anwaltshonorars durch den Staat. Der Beratungshilfeempfänger muss an uns für die anwaltliche Vertretung sodann lediglich einen Betrag von 10 € zahlen. Die notwendigen Beratungshilfeantragsformulare können Sie hier herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Mit diesen Formularen gehen Sie zu der Beratungshilfestelle an Ihrem örtlichen Amtsgericht und beantragen einen Beratungshilfeschein. Im Anschluss übersenden Sie uns bitte den erteilten Beratungshilfeschein. Nach Erhalt des Beratungshilfescheins können wir umgehend die Vertretung für Sie übernehmen. |
Aktuelle Liste der abgemahnten Bestseller - September 2010
1612 Kreuzritter
All Souls Day
Antichrist
A very british Gangster
Baby on Board
Babysitter wanted
Battle of the Brave
Bloody Reunion
Bloody Revenge
College
Days of Darkness
Delta Farce
Der Boxer
Die Scharfschützen – Der letzte Auftrag
Doctor Strange
Durst
Eve Bayou
Evil Bong- Kiffen kann tödlich sein
Far Cry
Gangster - Essex boys
Hank and Mike
Heroes of War
House Of Fears
House of the Butcher 2
Kampf der Barbaren
Kill Theory
Midnight Chronicles
Never Surrender
Nico ein Rentier hebt ab
Recep Ivedik 2
Siegburg
Shamo
Shoot the Duke
Smash Cut
Space of the Living Dead
Stadt der Gewalt
STAR TROOPERS
Summers Moon
Tödliches Kommando
Warlords
Warrior Fighters
Wunder einer Winternacht - Die Weihnachtsgeschichte
Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte aus Berlin mahnt derzeit für das Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen, die KSM-GmbH die urheberrechtswidrige Verwertung des Films "Babysitter Wanted" ab.
Im Abmahnsektor tummeln sich mittlerweile auf allen Seiten etliche Beteiligte, die entweder um das Wohl der Urheber oder das Wohl der Abgemahnten besorgt sind. So zumindest in der Außendarstellung.
Oben genannte Kanzlei aus Berlin mahnt derzeit für den Rechteinhaber die Boll AG,vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Uwe Boll, Wormserstraße 173, 55130 Mainz die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter...
In den letzten Tagen häufen sich die Meldungen und frohen Botschaften, die ein Ende des Abmahnwahns vermuten lassen. Viele Betroffene stellen sich nun die berechtigte Frage, ob tatsächlich eine einheitliche, mustergültige...
Damit hatte die Abmahnindustrie wohl nicht gerechnet.
Im neuen Jahr gibt es keine merklichen Veränderungen im Abmahnwesen. Die bereits bekannten Abmahnkanzleien wie Negele, U+C, Kornmeier, Auffenberg, Schulenberg, etc. gehen weiterhin ihren Abmahntätigkeiten nach und lassen sich von...
OLG Düsseldorf (Beschl. v. 08.01.2009, Az.: I-20 W 130/08) Ein Inhaber von Musikrechten machte gegen einen Provider einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG geltend. Der Auskunftsanspruch wurde in Düsseldorf, einer...
Das OLG München hat am 24.12.2008 (Az: 6 U 3881/08) ein vorheriges Urteil des LG München aufgehoben, wonach die Eltern einer 16-jährigen Schülerin wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar gemacht wurden.
Wie bereits letzte Woche von mir angekündigt, hatte sich ein Oberlandesgericht nun mit der Frage des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auseinanderzusetzen.
In gleich vier aktuellen Entscheidungen des LG Frankfurt a.M., Oldenburg, Bielefeld und Nürnberg wurde die Auslegung der Kölner und Düsseldorfer Richter (LG Köln Beschl. v. 02.09.2008 – Az.: 28 AR 4/08) bestätigt, dass bereits...
Das Landgericht Köln hat in zwei weiteren Beschlüssen (Beschluss vom 05.09.2008, Az.: 28 AR 6/08 sowie vom 26.09.2008, Az.: 28 OH 8/08), seine Rechtsauffassung zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs bei bereits einem...
Nahezu täglich ergehen nun wie erwartet die Entscheidungen der Zivilgerichte zum urherrechtlichen Auskunftsanspruch.
Das LG Darmstadt (Beschl.v. 09.10.2008, Az. 9 Qs 490/08) sowie das LG Stralsund (Beschl. v. 11.07.2008, Az. 26 Qs 177/08) haben in ihren aktuellen Beschlüssen das Akteneinsichtsgesuch von Rechteinhabern bei Filesharing-Fällen...
Die oben genannte Entwicklung war abzusehen und ist nicht mehr als folgerichtig im Hinblick auf den offensichtlichen Missbrauch der in diesem Zusammenhang von der Musikindustrie respektive, deren Anwälten betrieben wurde und...
Laut Pressemitteilung von DigiProtect vom 03.09.2008 habe Digiprotect als erste Rechteinhaberin von dem neuen "Gesetz zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" Gebrauch gemacht und eine einstweilige Verfügung...
Die oben genannte Entwicklung war abzusehen und ist nicht mehr als folgerichtig im Hinblick auf den offensichtlichen Missbrauch der in diesem Zusammenhang von der Musikindustrie respektive, deren Anwälten betrieben wurde und...
Als eine der ersten Staatsanwaltschaften weigert sich die Berliner Staatsanwaltschaft, über IP-Adressen Raubkopierer zu ermitteln.
Das neue Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums, welches im Sommer in Kraft treten wird, wirft schon jetzt viele Unklarheiten auf, da etliche Formulierungen erheblichen Interpretationsspielraum eröffnen.
GGR Rechtsanwälte Jean-Pierre-Jungels-Str. 10 - 55126 Mainz | tel.: 06131 – 6237990 - fax: 06131 – 6233896