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Abmahnung Baumgarten Brandt Rechtsanwälte - Verletzung des Urheberrechts im Internet Forderung von Schadensersatz

Aktuell wird durch die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.

Fakten und Zahlen:

 

Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:

Artgore Ltd.
Boll AG 
Europool Europäische Medienbeteiligungs-GmbH
I-ON New Media GmbH
Kinostar Theater GmbH
KSM GmbH
Los Banditos Films GmbH
MFA + Filmdistribution Christian Meinke e.K. (MFA Licensing)
MIG Film GmbH
Telepool GmbH
Voltage Pictures
Zentropa Entertainments23 ApS (Zentropa ApS)

Abgemahnte Werkarten:

Filme

Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma ermittelt:

unbekannt

Vorgehensweise bei der Datenermittlung:

Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.

Die beauftragte Abmahnkanzlei erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.     

Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:

Filesharing / P2P Tauschbörsen: eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc.

Forderungen an den Abgemahnten:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatzforderung pauschal 850 Euro bzw. 1200 EUR (Zentropa)

Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:

Bei  massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich allgemein in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall regelmäßig außer Betracht lassen. Mit diesen Abmahnungen werden insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verstöße verfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können den einzelnen Abmahnungen gegebenenfalls zum Teil verschiedene Angriffspunkte entgegengehalten werden, die es im Einzelfall zu prüfen gilt und nicht per se vorliegen.

1. Fehlerhafte Beweissicherung

  • IP-Adressen-Verwechslung
  • fehlerhafte Beweissicherung durch den Rechteinhaber oder die eingeschaltete Anti-Piracy-Firma

2. Streitgegenstand

  • bei der angeblich zur Verfügung gestellten Datei handelt es sich um eine Fake-Datei
  • es wurde nur ein minimaler Bruchteil der abgemahnten Datei zum Download angeboten
  • das abgemahnte Verhalten wurde nicht korrekt wiedergegeben
  • bei der angeblichen Fälschung handelt es sich um ein Original

3. Täterhaft / Störerhaftung

  • Zugriff eines Dritten auf den Internetanschluss des Anschlussinhabers mit dessen Einwilligung, nach vorheriger nachweislicher Belehrung und unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen
  • unerlaubter Zugriff eines Dritten auf den Internetanschluss des Anschlussinhabers, obwohl dieser nachweislich die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vorgetroffen hat. Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk.
  • Täterschaft kann beweissicher ausgeschlossen werden (Urlaub, Abwesenheit etc.)
  • Störerhaftung kann beweissicher ausgeschlossen werden, da sämtliche notwendigen Sicherungsmaßnahmen des Internetanschlusses durchgeführt worden sind

4. Gesetzliche Schranken bzw. Schranken der Rechtsprechung

  • es handelt sich um eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung. Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen wurden durch die Gerichte bisher in vereinzelten Fällen des Wettbewerbsrechts angenommen.
  • § 97a UrhG - Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

5. Geldforderung (Schadensersatz, Anwaltskosten)

  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der Lizenzforderung
  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe des zugrundegelegten Streitwerts
  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten

Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird sodann festgestellt, ob einer oder mehrere der möglichen Angriffspunkte vorliegen oder nicht.

Verteidigungs- und Reaktionsmittel:

Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.

  • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

Fazit:

Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.

Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.

 

 

WIR für SIE – Die Abmahnhilfe!

 

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei GGR Rechtsanwälte:

Telefon:
06131 - 240950
Fax:
06131 - 2409522
E-Mail:
info(at)ggr-law.com

Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen tätig, insbesondere aus dem Bereich des Filesharings. Mit mehreren tausend Mandaten im Jahr gehören wir zu den führenden Kanzleien in Deutschland auf diesem Sektor.

Wir bitten Sie um Übersendung der an Sie gerichteten Abmahnung per E-Mail oder Fax, um Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung sowie ein Angebot für die Vertretung unterbreiten zu können. Geben Sie bitte immer Ihren Namen, Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse an, damit wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen können.

Im Falle einer Beauftragung wird umgehend bei der Gegenseite eine Fristverlängerung beantragt und wir übernehmen die komplette Abwicklung Ihrer Angelegenheit. Sie müssen uns dann nur noch für Rückfragen zur Verfügung stehen – den Rest erledigen wir!

 

ALG I, ALG II (Hartz IV) Empfänger, Einkommensschwache und Mittellose

Sofern Sie sich keinen Anwalt leisten können, haben Sie auch im Falle einer Abmahnung Anspruch auf anwaltliche Hilfe.

Im Rahmen der sogenannten Beratungshilfe besteht die Möglichkeit einer Kostenerstattung unseres Anwaltshonorars durch den Staat. Der Beratungshilfeempfänger muss an uns für die anwaltliche Vertretung sodann lediglich einen Betrag von 10 € zahlen.

Die notwendigen Beratungshilfeantragsformulare können Sie hier herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.

Mit diesen Formularen gehen Sie zu der Beratungshilfestelle an Ihrem örtlichen Amtsgericht und beantragen einen Beratungshilfeschein. Im Anschluss übersenden Sie uns bitte den erteilten Beratungshilfeschein. Nach Erhalt des Beratungshilfescheins können wir umgehend die Vertretung für Sie übernehmen.

 

 

Aktuelle Liste der abgemahnten Bestseller - September 2010

1612 Kreuzritter
All Souls Day
Antichrist

A very british Gangster
Baby on Board
Babysitter wanted
Battle of the Brave
Bloody Reunion
Bloody Revenge
College
Days of Darkness
Delta Farce
Der Boxer
Die Scharfschützen – Der letzte Auftrag
Doctor Strange
Durst
Eve Bayou
Evil Bong- Kiffen kann tödlich sein
Far Cry
Gangster - Essex boys
Hank and Mike
Heroes of War
House Of Fears
House of the Butcher 2
Kampf der Barbaren
Kill Theory
Midnight Chronicles
Never Surrender
Nico ein Rentier hebt ab
Recep Ivedik 2
Siegburg
Shamo
Shoot the Duke
Smash Cut
Space of the Living Dead
Stadt der Gewalt
STAR TROOPERS
Summers Moon
Tödliches Kommando
Warlords
Warrior Fighters
Wunder einer Winternacht - Die Weihnachtsgeschichte

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Freitag, 18. Dezember 2009

Abmahnung der KSM GmbH durch BaumgartenBrandt Rechtsanwälte - Babysitter Wanted - Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet

Die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte aus Berlin mahnt derzeit für das Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen, die KSM-GmbH die urheberrechtswidrige Verwertung des Films "Babysitter Wanted" ab.



Dienstag, 18. August 2009

Abmahnung Filesharing: Vorsicht vor zweifelhafter Rechtsberatung mit kostspieligen Folgen!

Im Abmahnsektor tummeln sich mittlerweile auf allen Seiten etliche Beteiligte, die entweder um das Wohl der Urheber oder das Wohl der Abgemahnten besorgt sind. So zumindest in der Außendarstellung.



Dienstag, 21. Juli 2009

Abmahnung Baumgarten Brandt Rechtsanwälte - Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Internet / Forderung von Schadensersatz iAd Boll AG (Far Cry)

Oben genannte Kanzlei aus Berlin mahnt derzeit für den Rechteinhaber die Boll AG,vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Uwe Boll, Wormserstraße 173, 55130 Mainz die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter...



Freitag, 05. Juni 2009

Abmahnung Filesharing aktuell - Neue Rechtsprechung oder heisse Luft?

In den letzten Tagen häufen sich die Meldungen und frohen Botschaften, die ein Ende des Abmahnwahns vermuten lassen. Viele Betroffene stellen sich nun die berechtigte Frage, ob tatsächlich eine einheitliche, mustergültige...



Mittwoch, 20. Mai 2009

OLG Frankfurt: Abmahner muss 11.000 Euro zahlen für einheitlichen Auskunftsantrag unterschiedlicher Werke!

Damit hatte die Abmahnindustrie wohl nicht gerechnet.



Mittwoch, 28. Januar 2009

Abmahnung Filesharing 2009 - Abmahnwesen aktuell

Im neuen Jahr gibt es keine merklichen Veränderungen im Abmahnwesen. Die bereits bekannten Abmahnkanzleien wie Negele, U+C, Kornmeier, Auffenberg, Schulenberg, etc. gehen weiterhin ihren Abmahntätigkeiten nach und lassen sich von...



Montag, 19. Januar 2009

Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

OLG Düsseldorf (Beschl. v. 08.01.2009, Az.: I-20 W 130/08) Ein Inhaber von Musikrechten machte gegen einen Provider einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG geltend. Der Auskunftsanspruch wurde in Düsseldorf, einer...



Mittwoch, 07. Januar 2009

OLG München: Eltern obliegt keine grundsätzliche Aufsichtspflicht für das Tun ihrer Kinder am PC

Das OLG München hat am 24.12.2008 (Az: 6 U 3881/08) ein vorheriges Urteil des LG München aufgehoben, wonach die Eltern einer 16-jährigen Schülerin wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar gemacht wurden.



Donnerstag, 06. November 2008

Abmahnung Filesharing: OLG Zweibrücken lehnt Auskunftsanspruch ab!

Wie bereits letzte Woche von mir angekündigt, hatte sich ein Oberlandesgericht nun mit der Frage des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auseinanderzusetzen.



Donnerstag, 30. Oktober 2008

Aktuelle Entscheidungen des LG Frankfurt a.M. (2-06 O 534/08), Oldenburg (5 O 2421/08), Bielefeld (4 O 328/08) und Nürnberg (3 O 8013/08) zum Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen

In gleich vier aktuellen Entscheidungen des LG Frankfurt a.M., Oldenburg, Bielefeld und Nürnberg wurde die Auslegung der Kölner und Düsseldorfer Richter (LG Köln Beschl. v. 02.09.2008 – Az.: 28 AR 4/08) bestätigt, dass bereits...



Donnerstag, 30. Oktober 2008

Auskunftsanspruch - LG Köln bejaht erneut gewerbliches Ausmaß bei einem Musikalbum

Das Landgericht Köln hat in zwei weiteren Beschlüssen (Beschluss vom 05.09.2008, Az.: 28 AR 6/08 sowie vom 26.09.2008, Az.: 28 OH 8/08), seine Rechtsauffassung zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs bei bereits einem...



Donnerstag, 30. Oktober 2008

OLG Köln hebt einstweilige Anordnung zum Auskubnftsanspruch auf!

Nahezu täglich ergehen nun wie erwartet die Entscheidungen der Zivilgerichte zum urherrechtlichen Auskunftsanspruch.



Mittwoch, 29. Oktober 2008

Abmahnung Filesharing: Akteneinsichtsgesuch von Rechteinhabern bejaht

Das LG Darmstadt (Beschl.v. 09.10.2008, Az. 9 Qs 490/08) sowie das LG Stralsund (Beschl. v. 11.07.2008, Az. 26 Qs 177/08) haben in ihren aktuellen Beschlüssen das Akteneinsichtsgesuch von Rechteinhabern bei Filesharing-Fällen...



Dienstag, 07. Oktober 2008

Die Abmahnung im Geschäftsverkehr, unter Privaten und im Internet

Die oben genannte Entwicklung war abzusehen und ist nicht mehr als folgerichtig im Hinblick auf den offensichtlichen Missbrauch der in diesem Zusammenhang von der Musikindustrie respektive, deren Anwälten betrieben wurde und...



Freitag, 19. September 2008

DigiProtect erwirkt als erste Rechteinhaberin einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Verbesserung von Rechten des geistigen Eigentums

Laut Pressemitteilung von DigiProtect vom 03.09.2008 habe Digiprotect als erste Rechteinhaberin von dem neuen "Gesetz zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" Gebrauch gemacht und eine einstweilige Verfügung...



Dienstag, 12. August 2008

Staatsanwaltschaften ermitteln nicht mehr bei Filesharing-Fällen unter 3000 Audiodateien oder 200 Filmdateien

Die oben genannte Entwicklung war abzusehen und ist nicht mehr als folgerichtig im Hinblick auf den offensichtlichen Missbrauch der in diesem Zusammenhang von der Musikindustrie respektive, deren Anwälten betrieben wurde und...



Freitag, 01. August 2008

Abmahnung Filesharing: Staatsanwaltschaft Berlin lehnt als eine der ersten in Deutschland Ermittlung von IP-Adressen ab bei Verstößen über Peer to Peer Netzwerke wie emule, torrent etc.

Als eine der ersten Staatsanwaltschaften weigert sich die Berliner Staatsanwaltschaft, über IP-Adressen Raubkopierer zu ermitteln.



Mittwoch, 30. April 2008

Auskunftsanspruch der Musik-, Film- und sonstiger Unterhaltungsindustrie gegenüber Providern: Neues Gesetz lässt viele Fragen offen

Das neue Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums, welches im Sommer in Kraft treten wird, wirft schon jetzt viele Unklarheiten auf, da etliche Formulierungen erheblichen Interpretationsspielraum eröffnen.




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