Aktuell wird durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe Rechtsanwälte das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.
Fakten und Zahlen:
Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:
Bushido (Anis Mohamed Ferchichi)
riva Verlag
Abgemahnte Werkarten:
Musik, Mp3, Hörbuch
Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma ermittelt:
unbekannt
Vorgehensweise bei der Datenermittlung:
Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.
Die beauftragte Abmahnkanzlei erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.
Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:
Filesharing / P2P Tauschbörsen: eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc.
Forderungen an den Abgemahnten:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebühr + Anwaltskosten) 350-800 EUR
3. Entfernen der Datei auf dem Computer
Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:
Bei den massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall außer Betracht lassen. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können die einzelnen Abmahnungen zum Teil verschiedene Angriffspunkte bieten.
Verteidigungs- und Reaktionsmittel:
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.
Aktuelle Liste der abgemahnten Bestseller - Juni 2010
Bushido - Alles verloren (Soundtrack)
Bushido - Alles wird gut (Soundtrack)
Bushido - Heavy Metal Payback
Bushido feat. Karel Gott: Für immer jung (diverse Sampler)
Bushido produziert Sonny Black and Frank White: Eine Chance (German Top 100 Single Charts)
Bushido - Reich mir nicht Deine Hand (Soundtrack)
Bushido - 23 Stunden Zelle (Soundtrack)
Bushido 4,3,2,1 (Soundtrack)
Bushido - Vergeben und vergessen (Soundtrack)
Bushido - Zeiten Ändern Dich (Soundtrack)
Gericht: LG Hamburg Entscheidungstyp: Urteil Verkündungsdatum: 23.03.2010 Aktenzeichen: 308 O 175/08
Im Abmahnsektor tummeln sich mittlerweile auf allen Seiten etliche Beteiligte, die entweder um das Wohl der Urheber oder das Wohl der Abgemahnten besorgt sind. So zumindest in der Außendarstellung.
In den letzten Tagen häufen sich die Meldungen und frohen Botschaften, die ein Ende des Abmahnwahns vermuten lassen. Viele Betroffene stellen sich nun die berechtigte Frage, ob tatsächlich eine einheitliche, mustergültige...
Im neuen Jahr gibt es keine merklichen Veränderungen im Abmahnwesen. Die bereits bekannten Abmahnkanzleien wie Negele, U+C, Kornmeier, Auffenberg, Schulenberg, etc. gehen weiterhin ihren Abmahntätigkeiten nach und lassen sich von...
LG Darmstadt, Beschl.v. 12.12.2008 - Az. 9 Qs 573/08 (721 JS 26995/08 - StA Darmstadt)
OLG Düsseldorf (Beschl. v. 08.01.2009, Az.: I-20 W 130/08) Ein Inhaber von Musikrechten machte gegen einen Provider einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG geltend. Der Auskunftsanspruch wurde in Düsseldorf, einer...
Das OLG München hat am 24.12.2008 (Az: 6 U 3881/08) ein vorheriges Urteil des LG München aufgehoben, wonach die Eltern einer 16-jährigen Schülerin wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar gemacht wurden.
Wie bereits letzte Woche von mir angekündigt, hatte sich ein Oberlandesgericht nun mit der Frage des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auseinanderzusetzen.
In gleich vier aktuellen Entscheidungen des LG Frankfurt a.M., Oldenburg, Bielefeld und Nürnberg wurde die Auslegung der Kölner und Düsseldorfer Richter (LG Köln Beschl. v. 02.09.2008 – Az.: 28 AR 4/08) bestätigt, dass bereits...
Das Landgericht Köln hat in zwei weiteren Beschlüssen (Beschluss vom 05.09.2008, Az.: 28 AR 6/08 sowie vom 26.09.2008, Az.: 28 OH 8/08), seine Rechtsauffassung zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs bei bereits einem...
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