Aktuell wird durch die Kanzlei Karsten & Schubert Rechtsanwälte das Anbieten und Erwerben markenrechtlich geschützter Ed Hardy und Christian Audigier-Produkte auf online Plattformen wie Ebay, etc. abgemahnt.
Fakten und Zahlen:
Kanzlei Karsten & Schubert Rechtsanwälte mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:
The Fashionrepublic AG (Ed Hardy, Christian Audigier)
Abgemahnte Werkarten:
Bekleidung, Accessoires von Ed Hardy und Christian Audigier
Markenrechtsverletzungen werden über folgende Plattformen verbreitet:
Online Plattformen, z.B. eBay, etc.
Forderungen an den Abgemahnten:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Zahlung von Schadensersatz
3. Auskunftserteilung
4. Vernichtung des streitgegenständlichen Objekts
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.
Premiumlabels finden unabhängig von wirtschaftlichen Krisen stets ihren Absatz, da sich Qualität letzten Endes immer durchzusetzen vermag.
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