Aktuell wird durch die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.
Fakten und Zahlen:
Kanzlei Kornmeier mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:
DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
GSDR GmbH
Superstar Entertainment GmbH&Co. KG
Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH
Abgemahnte Werkarten:
Pornos, Filme, Musik, Mp3, CD
Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma ermittelt:
DigiRights Solution GmbH
Vorgehensweise bei der Datenermittlung:
Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.
Die beauftragte Abmahnkanzlei erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.
Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:
Filesharing / P2P Tauschbörsen: eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc., eBay
Forderungen an den Abgemahnten:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebühr + Anwaltskosten) in Form einer Pauschale in Höhe von 450 - 525 €
Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:
Bei den massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall außer Betracht lassen. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können die einzelnen Abmahnungen zum Teil verschiedene Angriffspunkte bieten.
Verteidigungs- und Reaktionsmittel:
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.
Aktuelle Liste der abgemahnten Bestseller - Juli 2010
Aquagen - Hard to Say I´m Sorry 2K9
DJ Sequenza - Rhythm Of Love
Eisblume - Eisblumen
Gentleman - Diversity
Gentleman - It No Pretty - Various Artists (German Top 100)
Guru Josh Project - Infinity 2
Hammerfall - No Sacrifice, No Victory
Ian Carey - Get Shaky - Various Artists (German Top 100)
Ida Corr vs. Fedde Le Grand - Let Me Think About It - Various Artists / Die Ultimative Chartshow - Download Hits
I want you
Laurent Wolf – Walk The Line – Various Artists/FANTASY Dance Hits Vol.13
Michael Mind - Bakerstreet
Moby - Wait For Me
Scooter - Jump That Rock
Sido`s Hands On Scooter - Beweg dein Arsch
The Disco Boys - I surrender - Various Artists / The Discoboys Vol. 10 (German Top 100)
Tobias Schulz-Guten Morgen Sonnenschein (auf diversen Samplern)
Gericht: AG Frankfurt Entscheidungstyp: Urteil Verkündungsdatum: 09.03.2009 Aktenzeichen: 29 C 1957/08-86
Die Firma DigiProtect, selbsernannte Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien, lässt vermeintliche Urheberrechtsverstöße im File-Sharing Sektor von mittlerweile drei Kanzleien per kostenpflichtiger Abmahnung verfolgen.
In den letzten Tagen häufen sich die Meldungen und frohen Botschaften, die ein Ende des Abmahnwahns vermuten lassen. Viele Betroffene stellen sich nun die berechtigte Frage, ob tatsächlich eine einheitliche, mustergültige...
Damit hatte die Abmahnindustrie wohl nicht gerechnet.
Gericht: LG Stralsund Entscheidungstyp: Beschluss Verkündungsdatum: 11.07.2008 Aktenzeichen: 26 QS 177/08
Gericht: LG Darmstadt Entscheidungstyp: Beschluss Verkündungsdatum: 09.10.2008 Aktenzeichen: 9 Qs 490/08
Gericht: LG Frankenthal Entscheidungstyp: Beschluss Verkündungsdatum: 21.05.2008 Aktenzeichen: 6 O 156/08
Im neuen Jahr gibt es keine merklichen Veränderungen im Abmahnwesen. Die bereits bekannten Abmahnkanzleien wie Negele, U+C, Kornmeier, Auffenberg, Schulenberg, etc. gehen weiterhin ihren Abmahntätigkeiten nach und lassen sich von...
LG Darmstadt, Beschl.v. 12.12.2008 - Az. 9 Qs 573/08 (721 JS 26995/08 - StA Darmstadt)
OLG Düsseldorf (Beschl. v. 08.01.2009, Az.: I-20 W 130/08) Ein Inhaber von Musikrechten machte gegen einen Provider einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG geltend. Der Auskunftsanspruch wurde in Düsseldorf, einer...
GGR Rechtsanwälte Jean-Pierre-Jungels-Str. 10 - 55126 Mainz | tel.: 06131 – 6237990 - fax: 06131 – 6233896