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Abmahnung Kornmeier Rechtsanwälte - Rechtswidrige Verwertung der Tonaufnahme / des Films des Künstlers / der Firma

 

Aktuell wird durch die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.

Fakten und Zahlen:

 

Kanzlei Kornmeier mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:


DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH
GSDR GmbH
Superstar Entertainment GmbH&Co. KG
Ministry of Sound Recordings (Germany) GmbH

Abgemahnte Werkarten:

Pornos, Filme, Musik, Mp3, CD

Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma ermittelt:

DigiRights Solution GmbH

Vorgehensweise bei der Datenermittlung:

Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.

Die beauftragte Abmahnkanzlei erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.     

Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:

Filesharing / P2P Tauschbörsen: eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc., eBay

Forderungen an den Abgemahnten:

1.    Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2.    Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebühr + Anwaltskosten) in Form einer Pauschale in Höhe von 450 - 525 €

Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:

Bei den massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall außer Betracht lassen. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können die einzelnen Abmahnungen zum Teil verschiedene Angriffspunkte bieten.

  • IP-Adressen-Verwechslungfehlerhafte Beweissicherung durch die Antipiracyfirmen
  • Download / Upload ist ein Fake
  • es wurden nur wenige Prozent der Gesamtdatei heruntergeladen bzw. angeboten
  • fremder Zugriff auf das unverschlüsselte W-LAN Netzwerk
  • Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk durch Dritte
  • rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung
  • § 97a UrhG - Deckelung der Abmahnkosten auf 100 € in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des
  • geschäftlichen Verkehrs
  • überhöhte Lizenzforderung
  • überhöhter Streitwert
  • überhöhte Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten
  • Entkräftung der Täterschaft und der Störerhaftung

Verteidigungs- und Reaktionsmittel:

Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.

  • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

Fazit:

Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.

Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Aktuelle Liste der abgemahnten Bestseller - Juli 2010

Aquagen - Hard to Say I´m Sorry 2K9
DJ Sequenza - Rhythm Of Love
Eisblume - Eisblumen
Gentleman - Diversity
Gentleman - It No Pretty - Various Artists (German Top 100)
Guru Josh Project - Infinity 2
Hammerfall - No Sacrifice, No Victory
Ian Carey - Get Shaky - Various Artists (German Top 100)
Ida Corr vs. Fedde Le Grand - Let Me Think About It - Various Artists / Die Ultimative Chartshow - Download Hits
I want you
Laurent Wolf – Walk The Line – Various Artists/FANTASY Dance Hits Vol.13
Michael Mind - Bakerstreet
Moby - Wait For Me
Scooter - Jump That Rock
Sido`s Hands On Scooter - Beweg dein Arsch
The Disco Boys - I surrender - Various Artists / The Discoboys Vol. 10 (German Top 100)
Tobias Schulz-Guten Morgen Sonnenschein (auf diversen Samplern)

 


Mittwoch, 17. Juni 2009

AG Frankfurt: Entschädingungslizenz in Höhe von 150 Euro für DigiProtect im Falle der unberechtigten Verwertung eines Musikstücks in P2P-Netzwerken angemessen

Gericht: AG Frankfurt Entscheidungstyp: Urteil Verkündungsdatum: 09.03.2009 Aktenzeichen: 29 C 1957/08-86



Dienstag, 16. Juni 2009

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch die Firma DigiProtect aus Frankfurt - Aktuelle Vertretung durch U+C, Kornmeier und Graf von Westphalen Rechtsanwälten

Die Firma DigiProtect, selbsernannte Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien, lässt vermeintliche Urheberrechtsverstöße im File-Sharing Sektor von mittlerweile drei Kanzleien per kostenpflichtiger Abmahnung verfolgen.



Freitag, 05. Juni 2009

Abmahnung Filesharing aktuell - Neue Rechtsprechung oder heisse Luft?

In den letzten Tagen häufen sich die Meldungen und frohen Botschaften, die ein Ende des Abmahnwahns vermuten lassen. Viele Betroffene stellen sich nun die berechtigte Frage, ob tatsächlich eine einheitliche, mustergültige...



Mittwoch, 20. Mai 2009

OLG Frankfurt: Abmahner muss 11.000 Euro zahlen für einheitlichen Auskunftsantrag unterschiedlicher Werke!

Damit hatte die Abmahnindustrie wohl nicht gerechnet.



Mittwoch, 13. Mai 2009

LG Stralsund: Akteneinsichtsgesuch der Musikindustrie bejaht

Gericht: LG Stralsund Entscheidungstyp: Beschluss Verkündungsdatum: 11.07.2008 Aktenzeichen: 26 QS 177/08



Mittwoch, 13. Mai 2009

LG Darmstadt: Akteneinsichtsgesuch bei Urheberrechtsverletzungen

Gericht: LG Darmstadt Entscheidungstyp: Beschluss Verkündungsdatum: 09.10.2008 Aktenzeichen: 9 Qs 490/08



Mittwoch, 01. April 2009

LG Frankenthal: Verwertungsverbot der IP-Adressauskunft

Gericht: LG Frankenthal Entscheidungstyp: Beschluss Verkündungsdatum: 21.05.2008 Aktenzeichen: 6 O 156/08



Mittwoch, 28. Januar 2009

Abmahnung Filesharing 2009 - Abmahnwesen aktuell

Im neuen Jahr gibt es keine merklichen Veränderungen im Abmahnwesen. Die bereits bekannten Abmahnkanzleien wie Negele, U+C, Kornmeier, Auffenberg, Schulenberg, etc. gehen weiterhin ihren Abmahntätigkeiten nach und lassen sich von...



Dienstag, 27. Januar 2009

LG Darmstadt: Keine Akteneinsicht bei einer Musikdatei

LG Darmstadt, Beschl.v. 12.12.2008 - Az. 9 Qs 573/08 (721 JS 26995/08 - StA Darmstadt)



Montag, 19. Januar 2009

Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

OLG Düsseldorf (Beschl. v. 08.01.2009, Az.: I-20 W 130/08) Ein Inhaber von Musikrechten machte gegen einen Provider einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG geltend. Der Auskunftsanspruch wurde in Düsseldorf, einer...


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