Die Abmahnung - Das Original
 
 





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Abmahnung Krause & Partner - Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Telemediengesetz (TMG)

Aktuell werden durch die Kanzlei Krause & Partner im Auftrag der Admiral Deutscher Handelskontor GmbH wettbewerbsrechtliche Ansprüche resultierend aus Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) geltend gemacht.

 

- Fakten und Zahlen:

 

Kanzlei Krause & Partner mahnt im Namen folgender RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
ab:

Admiral Deutscher Handelskontor GmbH

Abgemahntes Verhalten:

Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)

Aufspüren der wettbewerbsrechtlichen Verstöße:

Internetportal www.autoscout24.de

Forderungen an den Abgemahnten:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebührfiktive Lizenzgebühr
Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen
+ Anwaltskosten) 869 EUR

 

- Verteidigungs- und Reaktionsmittel:



Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.

  • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
    Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
    Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den SchadensersatzSchadensersatz
    Ausgleich eines Schadens
    / RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
    Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen
    mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

Fazit:

Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.

Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.