Aktuell werden durch die Kanzlei Krause & Partner im Auftrag der Admiral Deutscher Handelskontor GmbH wettbewerbsrechtliche Ansprüche resultierend aus Verstößen gegen die Kennzeichnungspflichten gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) geltend gemacht.
Informationen und Hilfe bei Erhalt einer solchen Abmahnung.
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Informationen zum Thema Beratungshilfe für Bedürftige.
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Kurzübersicht zum Vorwurf, zur Datenermittlung und zu den Forderungen.
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Übersicht der Verteidigungs- und Reaktionsmittel auf eine Abmahnung.
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| - Fakten und Zahlen: |
Kanzlei Krause & Partner mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:
Admiral Deutscher Handelskontor GmbH
Abgemahntes Verhalten:
Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)
Aufspüren der wettbewerbsrechtlichen Verstöße:
Internetportal www.autoscout24.de
Forderungen an den Abgemahnten:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebühr + Anwaltskosten) 869 EUR
| - Verteidigungs- und Reaktionsmittel: |
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.