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Abmahnung Meissner & Meissner Rechtsanwälte

Aktuell wird durch die Kanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte das Einstellen urheberrechtlich geschützter Dateien auf Webseiten abgemahnt.

Fakten und Zahlen:

 

Kanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:

Euro-Cities AG

Abgemahnte Werkarten:

Stadtpläne (www.stadtplandienst.de)

Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma ermittelt:

unbekannt


Forderungen an den Abgemahnten:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatzforderung 2.270 EUR

Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:

Bei den massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall außer Betracht lassen. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können die einzelnen Abmahnungen zum Teil verschiedene Angriffspunkte bieten.

  • IP-Adressen-Verwechslungfehlerhafte Beweissicherung durch die Antipiracyfirmen
  • Download / Upload ist ein Fake
  • es wurden nur wenige Prozent der Gesamtdatei heruntergeladen bzw. angeboten
  • fremder Zugriff auf das unverschlüsselte W-LAN Netzwerk
  • Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk durch Dritte
  • rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung
  • § 97a UrhG - Deckelung der Abmahnkosten auf 100 EUR in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des
  • geschäftlichen Verkehrs
  • überhöhte Lizenzforderung
  • überhöhter Streitwert
  • überhöhte Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten
  • Entkräftung der Täterschaft und der Störerhaftung

Verteidigungs- und Reaktionsmittel:

Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.

  • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

Fazit:

Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.

Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.


Montag, 21. Dezember 2009

Abmahnung Meissner & Meissner Anwaltskanzlei aus Berlin im Auftrag der Euro-Cities AG wegen Urheberrechtsverletzung -www.stadtplandienst.de-

Die Anwaltskanzlei Meissner & Meissner aus Berlin mahnt im Auftrag der Euro Cities AG Urheberrechtsverletzungen von Kartenmaterial ab.




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