Die Abmahnung - Das Original
 
 




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Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte Abmahnung

Sie haben einen Brief von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte mit dem Betreff wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erhalten. Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte und deren Vorgehensweise sind uns in diesem Zusammenhang seit Jahren hinlänglich bekannt. Wir können Ihnen helfen, da wir bereits seit mehr als 5 Jahren erfolgreich über 8000 Abgemahnte gegen Filesharing-Abmahnungen vertreten und daher wissen, worum es in Ihrem Fall geht.

Übersenden Sie uns einfach per E-Mail oder Fax das Abmahnschreiben der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte. Im Anschluss übersenden wir Ihnen eine allgemeine kostenlose Ersteinschätzung sowie ein Angebot für die anwaltliche Vertretung. Geben Sie bitte immer Ihren Namen, Telefonnummer und Ihre E-Mail Adresse an, damit wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen können.

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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte - Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

Aktuell wird durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.

Fakten und Zahlen - Fakten und Zahlen:

 

Abgemahnte Werkarten durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte:

Pornos, Hardcore-Filme, Horrorfilme, Filme, Computerspiele, Programme

Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma im Auftrag der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte ermittelt:

Media Protector GmbH

Vorgehensweise bei der Datenermittlung im Falle einer Abmahnung durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte:

Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.

Die beauftragte Abmahnkanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.

Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:

Filesharing / P2P Tauschbörsen: eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc.

Forderungen an den Abgemahnten im Rahmen der Abmahnung Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  2. Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebühr + Anwaltskosten) 700-800 EUR

Mögliche Angriffspunkte

- Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:

Bei  massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich allgemein in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall regelmäßig außer Betracht lassen. Mit diesen Abmahnungen werden insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verstöße verfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können den einzelnen Abmahnungen gegebenenfalls zum Teil verschiedene Angriffspunkte entgegengehalten werden, die es im Einzelfall zu prüfen gilt und nicht per se vorliegen.

1. Fehlerhafte Beweissicherung

  • IP-Adressen-Verwechslung
  • fehlerhafte Beweissicherung durch den Rechteinhaber oder die eingeschaltete Anti-Piracy-Firma

2. Streitgegenstand

  • bei der angeblich zur Verfügung gestellten Datei handelt es sich um eine Fake-Datei
  • es wurde nur ein minimaler Bruchteil der abgemahnten Datei zum Download angeboten
  • das abgemahnte Verhalten wurde nicht korrekt wiedergegeben
  • bei der angeblichen Fälschung handelt es sich um ein Original

3. Täterhaft / Störerhaftung

  • Zugriff eines Dritten auf den Internetanschluss des Anschlussinhabers mit dessen Einwilligung, nach vorheriger nachweislicher Belehrung und unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen
  • unerlaubter Zugriff eines Dritten auf den Internetanschluss des Anschlussinhabers, obwohl dieser nachweislich die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vorgetroffen hat. Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk.
  • Täterschaft kann beweissicher ausgeschlossen werden (Urlaub, Abwesenheit etc.)
  • Störerhaftung kann beweissicher ausgeschlossen werden, da sämtliche notwendigen Sicherungsmaßnahmen des Internetanschlusses durchgeführt worden sind

4. Gesetzliche Schranken bzw. Schranken der Rechtsprechung

  • es handelt sich um eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung. Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen wurden durch die Gerichte bisher in vereinzelten Fällen des Wettbewerbsrechts angenommen.
  • § 97a UrhG - Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

5. Geldforderung (Schadensersatz, Anwaltskosten)

  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der Lizenzforderung
  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe des zugrundegelegten Streitwerts
  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten

Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird sodann festgestellt, ob einer oder mehrere der möglichen Angriffspunkte vorliegen oder nicht.

Verteidigungs- und Reaktionsmittel

- Verteidigungs- und Reaktionsmittel:

Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt der Abmahnung Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte ab.

  • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

Fazit:

Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, die Forderungen ihrer Mandantschaft gegen Sie durchzusetzen.

Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.


RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)

Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht

Rechtsanwalt Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

 

 

 

 

Rechtsanwalt Karsten Gulden, LL.M.
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht

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