Aktuell wird durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.
Fakten und Zahlen:
Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:
Adult Video Films S.L., Barcelona
Atomik-Films
Baron Film-Production GbR
BB Video GmbH
be.me.fi Videoproduktion und Vertrieb
BELIREX Berliner Lizensrechte GmbH
Cazzo Film GmbH & Co.KG
ChessBase GmbH
Cult Movie Entertainment GmbH
Cybernetto Handels GmbH
Daniel Schirm
DBM Videovertrieb GmbH
Dora Traudisch, Künstlername Petra Joy
Epix Media AG
Firma SG Video Produktion Deutschland
Falk Lux Media
Fraserside Holdings Ltd.
Gang-Bang-Party.de
GMV GmbH & Co. KG
Golden Eye (international) Ltd.
Highlights - Best of MILF
Hustler Europe GmbH
IMC International MEDIA Company
INO Handels & Vertriebs GmbH
Inside Media Distribution Ltd.
International Media Company BV
Luxure Filmproduktion
KT-DVD & Videoproduktion
LASER PARADISE, Inh. Thomas Buresch e.K.
Manfred Zeh GmbH
MAXXIMUM Film und Kunst GmbH
media & more GmbH & Co. KG
MFX Media Trading GmbH
MIG Film GmbH
Morphicon Ltd.
Multimediapar S.A.
Nordic Adult Entertainment Group Sweden AB
OFF-LIMITS MEDIA GmbH
Orion Versand GmbH & Co. KG
Pleasure Verlagsgesellschaft mbH
Projekt54 Mediatainment GmbH & Co KG
Savoy Film GmbH
Scandinavian Entertainment fg
SG Video Produktion
SINS FACTORY Srl.
Sweet Pictures
Tino Media
Videoart Holland b.v.
Vivthomas.com-video
VTO GmbH - Video Teresa Orlowski
Wurstfilm GmbH
Xplor Media Group Inc.
Z-Faktor Medien e.K.
Abgemahnte Werkarten:
Pornos, Hardcore-Filme, Horrorfilme, Filme, Computerspiele, Programme
Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma ermittelt:
Media Protector GmbH
Vorgehensweise bei der Datenermittlung:
Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.
Die beauftragte Abmahnkanzlei erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.
Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:
Filesharing / P2P Tauschbörsen: eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc.
Forderungen an den Abgemahnten:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebühr + Anwaltskosten) 700-800 EUR
Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:
Bei massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich allgemein in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall regelmäßig außer Betracht lassen. Mit diesen Abmahnungen werden insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verstöße verfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können den einzelnen Abmahnungen gegebenenfalls zum Teil verschiedene Angriffspunkte entgegengehalten werden, die es im Einzelfall zu prüfen gilt und nicht per se vorliegen.
1. Fehlerhafte Beweissicherung
2. Streitgegenstand
3. Täterhaft / Störerhaftung
4. Gesetzliche Schranken bzw. Schranken der Rechtsprechung
5. Geldforderung (Schadensersatz, Anwaltskosten)
Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird sodann festgestellt, ob einer oder mehrere der möglichen Angriffspunkte vorliegen oder nicht.
Verteidigungs- und Reaktionsmittel:
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.
Aktuelle Liste der abgemahnten Bestseller - September 2010
Apocalypse Code
ArmA II - Die ultimative Militärsimulation
Asylum Seekers
Banshee - Der Schrei der Bestie
Behaart - Extrem - Hairy Sluts
Berlin Privat 5 (Prick)
Big Breast Amateur Girls #13
Bizarr - Rubber-Fucks
Bizarr - Zucht in Fesseln
Boots Camp 01
Cazzo - Pizza Cazzone
Dark Floors - The Fear Is Here
Desperate Teens At Home #4 - Sexy Secrets Edition
Dog World 2: The Resolution
Du Bist Der Regisseur 2
Ehefotzen Verleih 15 - Männer Verleihen Ihre Ehe-Stuten
Embodiment of Evil
Euro Inzest - Exzess In Der Familie Inzest
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Feature - Silikon-Bomben
Feature - Nylon Fetisch-Sex
Fick Party - Fuck and Dance Vol. 14
Frau Schlüter die willige Fotzensau
Fightgirl Ayse
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Simones Hausbesuche 61
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Spicy Girls
Savoy Film - Surviving Evil
Strictly Sexual
Swinger Report Teil 6
Teenage Girls Squad
Teeners from Holland
Teeny Splash
Teeny Tits
The Band
The Best Of Schoolgirls Holiday
The Best Of Seventeen
The Disappeared
The Platinum Collection - Strap On
The Wizard of Gore
Tight Teens
Titten-Luder
Traut Euch!
Vorstadtfotzen - Sperma ist ihr Hobby
War Of The Living Dead 2
Weekend Of Blood
Wicked Lake - Life´s a Witch... And then... You Die
Wristcutters
Yeti - Das Schneemonster
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt im Auftrag der FRASERSIDE HOLDINGS LIMITED den Porno / Erotikfilm Private Gold – Legs Wide Open wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter...
Zurzeit mahnt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller wieder verstärkt die unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab. Inhaltlich verweisen wir auf unsere bereits verfassten, umfangreichen Fachartikel.
Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte tritt seit längerer Zeit im Bereich der Pornoabmahnungen auf und vertritt dabei unter anderem die GMV GmbH & Co.KG aus Ochsenburg.
Das Geschäft mit der Pornografie blüht seit Menschengedenken. Allein die Art und Weise der Praktiken und die Beteiligten ändern sich fortlaufend und gehen mit der Zeit.
Im Abmahnsektor tummeln sich mittlerweile auf allen Seiten etliche Beteiligte, die entweder um das Wohl der Urheber oder das Wohl der Abgemahnten besorgt sind. So zumindest in der Außendarstellung.
Oben genannte und in einschlägigen Kreisen bekannte Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte aus Augsburg mahnt derzeit für die Golden Eye (international) Ltd., 10 Halton Close, N11 3HQ London die unerlaubte...
In den letzten Tagen häufen sich die Meldungen und frohen Botschaften, die ein Ende des Abmahnwahns vermuten lassen. Viele Betroffene stellen sich nun die berechtigte Frage, ob tatsächlich eine einheitliche, mustergültige...
Damit hatte die Abmahnindustrie wohl nicht gerechnet.
Im neuen Jahr gibt es keine merklichen Veränderungen im Abmahnwesen. Die bereits bekannten Abmahnkanzleien wie Negele, U+C, Kornmeier, Auffenberg, Schulenberg, etc. gehen weiterhin ihren Abmahntätigkeiten nach und lassen sich von...
LG Darmstadt, Beschl.v. 12.12.2008 - Az. 9 Qs 573/08 (721 JS 26995/08 - StA Darmstadt)
OLG Düsseldorf (Beschl. v. 08.01.2009, Az.: I-20 W 130/08) Ein Inhaber von Musikrechten machte gegen einen Provider einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG geltend. Der Auskunftsanspruch wurde in Düsseldorf, einer...
Das OLG München hat am 24.12.2008 (Az: 6 U 3881/08) ein vorheriges Urteil des LG München aufgehoben, wonach die Eltern einer 16-jährigen Schülerin wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar gemacht wurden.
Wie bereits letzte Woche von mir angekündigt, hatte sich ein Oberlandesgericht nun mit der Frage des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auseinanderzusetzen.
In gleich vier aktuellen Entscheidungen des LG Frankfurt a.M., Oldenburg, Bielefeld und Nürnberg wurde die Auslegung der Kölner und Düsseldorfer Richter (LG Köln Beschl. v. 02.09.2008 – Az.: 28 AR 4/08) bestätigt, dass bereits...
Das Landgericht Köln hat in zwei weiteren Beschlüssen (Beschluss vom 05.09.2008, Az.: 28 AR 6/08 sowie vom 26.09.2008, Az.: 28 OH 8/08), seine Rechtsauffassung zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs bei bereits einem...
Nahezu täglich ergehen nun wie erwartet die Entscheidungen der Zivilgerichte zum urherrechtlichen Auskunftsanspruch.
Das Landgericht Köln hat in zwei weiteren Beschlüssen (Beschluss vom 05.09.2008, Az.: 28 AR 6/08 sowie vom 26.09.2008, Az.: 28 OH 8/08), seine Rechtsauffassung zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs bei bereits einem...
Das LG Darmstadt (Beschl.v. 09.10.2008, Az. 9 Qs 490/08) sowie das LG Stralsund (Beschl. v. 11.07.2008, Az. 26 Qs 177/08) haben in ihren aktuellen Beschlüssen das Akteneinsichtsgesuch von Rechteinhabern bei Filesharing-Fällen...
Die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Kremer, Greuter Rechtsanwälte fällt wieder durch erneute Abmahnungen, unter anderem im Auftrag der Firma SG Video Produktion auf. In den inhaltlich identischen Schreiben wird den Abgemahnten...
Die oben genannte Entwicklung war abzusehen und ist nicht mehr als folgerichtig im Hinblick auf den offensichtlichen Missbrauch der in diesem Zusammenhang von der Musikindustrie respektive, deren Anwälten betrieben wurde und...
GGR Rechtsanwälte Jean-Pierre-Jungels-Str. 10 - 55126 Mainz | tel.: 06131 – 6237990 - fax: 06131 – 6233896