Aktuell wird durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.
Fakten und Zahlen:
Sony BMG Entertainment (Germany) GmbH
Warner Music Group Germany Holding GmbH
EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Universal Music GmbH
Aktuell spricht die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fast ausschließlich Abmahnungen im Namen der Universal Music GmbH aus.
Abgemahnte Werkarten:
Musik, Mp3
Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma ermittelt:
proMedia zum Schutz geistigen Eigentums mbH
Hierbei ist anzumerken, dass Rechtsanwalt Clemens Rasch, Gründer der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg, als Geschäftsführer der proMedia fungiert.l
Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte erhält den Namen und die Adressdaten des Anschlussinhabers entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.
Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:
Filesharing / P2P Tauschbörsen: eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc.
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. In der Vergangenheit wurden durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Schadensersatzforderungen in Höhe von 3.000 - 10.000 EUR eingefordert, sodann wurden jeweils nur noch Musikalben mit einem pauschalisierten Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.200 EUR pro Album geltend gemacht. Aktuell mahnen die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte sowohl einzelne Alben als auch Titel - besonders aus dem Chartcontainer der German Top 100 Single Charts - im Auftrag der Universal Music GmbH ab.
Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:
Bei den massenhaft versendeten Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte handelt es sich in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall außer Betracht lassen. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können die einzelnen Abmahnungen zum Teil verschiedene Angriffspunkte bieten.
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel gegen eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist dafür bekannt, dass sie sehr klagefreudig ist. Es werden nicht nur einstweilige Verfügungen beantragt, sondern auch Zahlungsklagen eingereicht.
Trozdem sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung Rasch beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung Rasch von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und eine Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896 (bitte geben Sie hierbei Ihre E-Mail Adresse auf dem Fax an).
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Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte war im Abmahnbereich des Musiksektors bisher dafür bekannt, die unterstellte urheberrechtswidrige Verwertung kompletter Musikalben abzumahnen und nicht einzelne Titel, wie das seit geraumer Zeit...
Die Universal Music GmbH aus Berlin mahnt derzeit insbesondere die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung topaktueller Musikalben wie "Give me fire" von Mando Diao ab.
Im Abmahnsektor tummeln sich mittlerweile auf allen Seiten etliche Beteiligte, die entweder um das Wohl der Urheber oder das Wohl der Abgemahnten besorgt sind. So zumindest in der Außendarstellung.
Die Universal GmbH lässt derzeit verstärkt die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen, respektive aktueller Musikalben wie "MTV Unplugged in New York (Doppel CD)" der Künstlergruppe Sportfreunde Stiller u.a. durch die...
Die Kanzlei Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg mahnt derzeit für die Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung von Musikalben ab.
Die Musikindustrie versucht seit Jahren, dem illegalen Filesharing Herr zu werden - bislang mit mäßigem Erfolg.
In den letzten Tagen häufen sich die Meldungen und frohen Botschaften, die ein Ende des Abmahnwahns vermuten lassen. Viele Betroffene stellen sich nun die berechtigte Frage, ob tatsächlich eine einheitliche, mustergültige...
Damit hatte die Abmahnindustrie wohl nicht gerechnet.
Gericht: LG Stralsund Entscheidungstyp: Beschluss Verkündungsdatum: 11.07.2008 Aktenzeichen: 26 QS 177/08
Gericht: LG Darmstadt Entscheidungstyp: Beschluss Verkündungsdatum: 09.10.2008 Aktenzeichen: 9 Qs 490/08
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