| Nachfolgend beschreiben wir Ihnen den Aufbau der Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt derzeit hauptsächlich für die Universal GmbH aus Berlin die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen ab, weshalb im Folgenden die Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte am Beispiel der Universal GmbH seitenweise erläutert werden. Seite 1 der Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Der urheberrechtliche Verstoß Auf der ersten Seite zeigt die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte zunächst an, dass sie im Auftrag der Universal GmbH aus Berlin die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen verfolgt. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird dabei lediglich anwaltlich versichert. Sodann wird das konkrete Musikstück und die Musiker genannt, welches unerlaubt verwertet worden sein soll und zur Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten geführt haben soll. Im nächsten Schritt wird das Datum des Verstoßes mit dazugehöriger Uhrzeit genannt sowie die IP-Adresse, über die der Verstoß begangen worden sein soll. Bsp.: "Atemlos" des Künstlers Schiller dessen Tonaufnahmen am xx.xx.2010 um 03:xx:xx (MESZ) über Ihren Internetanschluss (IP-Adresse "77.x.xx.xxx")" Sodann erfolgt die Aufforderung "1. es zu unterlassen, geschütztes Musikrepertoire unserer Mandantin ohne deren erforderliche Einwilligung im Internet verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten, sowie sich zur Absicherung dieses Unterlassungsanspruches zu verpflichten, bei zukünftigen Zuwiderhandluungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.0001,00 EUR zu zahlen; 2. die in dieser Angelegenheit entstandenen Kosten zu tragen." Seite 2 der Rasch Rechtsanwälte Abmahnung - Tauschbörsen, Auskunftsverfahren, Urheberrechtsgesetz Auf der nachfolgenden Seite wird kurz erläutert, dass die auf der ersten Seite beschriebenen Verstöße über so genannte Filesharingsysteme wie "eMule", "ML Donkey" und "Shareaza" begangen werden, die auf dem "eDonkey2000"-Protokoll basieren. Dieser Verstoß sei nun von der Ermittlungsfirma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH festgestellt worden. Daraufhin habe man zur weiteren Sachverhaltsaufklärung ein Auskunftsverfahren beim zuständigen Gericht eingeleitet, um den Inhaber des Anschlusses ausfindig zu machen. Im weiteren folgt die Erklärung, dass das Vervielfältigen von Tonaufnahmen mit dem Zweck, die Aufnahmen Dritten und damit der Öffentlichkeit zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, gegen das Urheberrechtsgesetz verstöße. Seite 3 der Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Unterlassungsanspruch, Ersatzanspruch, Auskunftsanspruch Auf der dritten Seite der Abmahnung werden die Folgen des Verstoßes dargelegt. Es wird vorgetragen, dass der Mandantin ein Unterlassungsanspruch zustehe, der gewährleisten soll, dass in Zukunft keine weiteren Rechtsverletzungen begangen werden. Dies werde rechtlich dadurch erreicht, dass der Rechtsverletzer eine Unterlassungserklärung abgibt, in der er für den Fall einer erneuten Rechtsverletzung die Zahlung einer Vertragsstrafe verspricht (strafbewehrte Unterlassungserklärung). Zudem sei der Abgemahnte verpflichtet, sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch die Rechtsverletzung entstanden seien. Es wird angeführt, dass allein die Kosten für die Ermittlung des Verstoßes sowie des gerichtlichen Ausgangsverfahrens bis zu 300 € betragen könnten. Hinzu kämen die durch dieses Abahnverfahren verursachten Rechtsanwaltsgebühren, die mit mehr als 2000 € beziffert werden. An letzter Stelle erfolgt ein kurzer Hinweis, dass der Mandantschaft auch ein Anspruch auf Auskunft zustehe. Dieser spielt in der Praxis jedoch keine Rolle, da es sich hierbei schlichtweg nicht um einen Zahlungsanspruch handelt. Seite 4 der Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte - Forderung in Höhe von 1.200 EUR Auf der letzten Seite des Schreibens fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Wege eines Vergleichs die Zahlung einer Summe in Höhe von 1200 € binnen weniger Tage! Ganz entscheidend sind die Punkte unter VI. Nr. 1-4 insb. Nummer 3 und Nummer 4. Die Unterzeichnung der Vergleichsannahmeerklärung stellt einen Vertragsabschluss dar, der zur Zahlung verpflichtet. Eine ungeprüfte Unterzeichnung der Vergleichsannahmeerklärung sollte daher keinesfalls erfolgen. Die unter Punkt 4 ausgesprochene Bitte, schriftlich zu erläutern in welchem Zeitraum und in welchem Umfang die Tonaufnahme im Internet vertrieben wurde, sofern man das Vergleichsangebot nicht annehmen möge, würde zu einem Schuldeingeständnis führen! Hierzu sollten sich die Abgemahnten nicht verleiten lassen, da die Nichtannahme des Vergleichsangebotes nicht dazu führt, dass man die 1200 € nicht zahlen muss. Seite 5 der Rasch Rechtsanwälte Abmahnung - strafbewehrte Unterlassungserklärung Auf Seite 5 der Abmahnung findet sich eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001 € vorsieht und bei der nur noch die Unterschrift des Abgemahnten fehlt. Seite 6 der Abmahnung Rasch Rechtsanwälte Die 6. Seite der Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte wird als Vergleich betitelt und stellt ein Schuldeingeständnis dar, welches den Abgemahnten u.a. zur Zahlung der 1200 € verpflichtet. Auf den nachfolgenden Seiten wird meist der landgerichtliche Beschluss des Auskunftsverfahrens beigefügt. Zur Klarstellung möchten wir an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass weder mit diesem Beschluss noch mit der Auskunftserteilung des Providers festgestellt wird, ob der Anschlussinhaber die Tat begangen hat, sondern lediglich wem zum unterstellen Tatzeitpunkt die IP-Adresse zugeordnet war. |