Aktuell wird durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.
Fakten und Zahlen:
Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:
Belrose International B.V.
DVD-Vertrieb Ottmar OHG
G&G Media Foto-Film GmbH
Goldlight - Video Akuell Betriebs GmbH
John Thompson Productions e.K.
Kick Ass Pictures Inc.
Magmafilm GmbH
Musketier Media GmbH & Co. KG
NB Media EK, Inh. Nicole Borch
PlayVision Media Group AG
Purzel-Video GmbH
Rattles GbR, Herbert Hildebrandt
Smash Pictures Inc.
Tabu & Love Film GmbH
Video-Aktuell Betriebs GmbH
VPS Film-Entertainment GmbH
Abgemahnte Werkarten:
Pornos, Musik, Filme
Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma ermittelt:
Smaragd Service AG
Vorgehensweise bei der Datenermittlung:
Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.
Die beauftragte Abmahnkanzlei erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.
Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:
Filesharing / P2P Tauschbörsen: eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc.
Forderungen an den Abgemahnten:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebühr + Anwaltskosten) 1.298 - 1.898 € (Porno) bzw. 450 € (Musik) bzw. 650 € (Live 06- John Thompson)
Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:
Bei den massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall außer Betracht lassen. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können die einzelnen Abmahnungen zum Teil verschiedene Angriffspunkte bieten.
Verteidigungs- und Reaktionsmittel:
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.
Aktuelle Liste der abgemahnten Bestseller - Juli 2010
18 Year Old Pussy 14
Abgefickte Haufrauen
Arschbacken XXL
Adina, das Spermaschätzchen
Amateuer Piss Nr. 33
Battling Doubles 2
Best of Lesbo – Teeny´s 7
Bollywood Banging
Casting Girls
Chains & Screams
Dark Dreams - Girls in Fesseln
Das große Spritz Finale
Das Schluck Genie
Deutschland fickt! Vol. 04
Die Geschichte von Jade
Die Luders
Dr. Lomp - Part 2
Drunken Zugeritten
Eva im Schlucktaumel
Fahren Parken Ficken Nr. 9
Fette Euter & saftige Mösen
GGG - Schluck BlondinenTriangel Nr. 1
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Ich bin jung und brauche das Geld
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Ollis harte Rammelbande
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The Rattles - Raindrop (auf "Best-Come on and Sing", 2007)
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Verbotener Inzest
Das Geschäft mit der Pornografie blüht seit Menschengedenken. Allein die Art und Weise der Praktiken und die Beteiligten ändern sich fortlaufend und gehen mit der Zeit.
Die Pornoindustrie hat ebenso wie die Musikindustrie den Abmahnsektor als lukratives Nebengeschäft für sich entdeckt und mahnt seit längerer Zeit den illegalen Download von Pornos ab.
Die Firma DigiProtect, selbsernannte Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien, lässt vermeintliche Urheberrechtsverstöße im File-Sharing Sektor von mittlerweile drei Kanzleien per kostenpflichtiger Abmahnung verfolgen.
Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg mahnen vermehrt das Anbieten von Pornofilmen in Internettauschbörsen ab. Neben der Goldlight - Video Akuell Betriebs GmbH und der Video Akuell Betriebs GmbH vertritt...
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