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Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwälte - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung

Aktuell wird durch die Kanzlei Schutt Waetke das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.

Fakten und Zahlen:

 

Kanzlei Schutt Waetke mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:

Anime Virtual S.A.
3p Gesellschaft für Kommunikation mbH
10TACLE STUDIOS AG
Battlefront.com Inc.
Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG
bitComposer Games
cdv Software Entertainment AG
City Interactive S.A.
Codemasters Software Co. Ltd
EIDOS GmbH
ELECTRONIC ARTS GmbH
farbfilm verleih GmbH
KONTOR Records GmbH
IT-Services Thomas Holz   
Justin Slayer International
Mick-Haig Productions e.K.
Mick-Haig Productions USA Inc.
Oftly Goldwin GmbH
Peppermint Jam Records GmbH
Raw Films ltd.
Robert Bosch GmbH
Techland
TGC – The Games Company Worldwide GmbH
TOBIS Film GmbH & Co. KG,
TopWare Entertainment GmbH
SouthPeak Games
Zuxxez Entertainment AG


Abgemahnte Werkarten:

Musik, MP3, PC-Programme, PC-Spiele, Pornos, Brockhaus, Duden

Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma ermittelt:

Logistep AG

Vorgehensweise bei der Datenermittlung:

Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.

Die beauftragte Abmahnkanzlei erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.     

Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:

Filesharing / P2P Tauschbörsen: eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc.

Forderungen an den Abgemahnten:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebühr + Anwaltskosten) 300 - 981 Euro

Besonderheiten:

Einschaltung des Inkassounternehmens Infoscore Forderungsmanagement GmbH, falls die Schadensersatzforderungen nicht beglichen werden.

Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:

Bei  massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich allgemein in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall regelmäßig außer Betracht lassen. Mit diesen Abmahnungen werden insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verstöße verfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können den einzelnen Abmahnungen gegebenenfalls zum Teil verschiedene Angriffspunkte entgegengehalten werden, die es im Einzelfall zu prüfen gilt und nicht per se vorliegen.

1. Fehlerhafte Beweissicherung

  • IP-Adressen-Verwechslung
  • fehlerhafte Beweissicherung durch den Rechteinhaber oder die eingeschaltete Anti-Piracy-Firma

2. Streitgegenstand

  • bei der angeblich zur Verfügung gestellten Datei handelt es sich um eine Fake-Datei
  • es wurde nur ein minimaler Bruchteil der abgemahnten Datei zum Download angeboten
  • das abgemahnte Verhalten wurde nicht korrekt wiedergegeben
  • bei der angeblichen Fälschung handelt es sich um ein Original

3. Täterhaft / Störerhaftung

  • Zugriff eines Dritten auf den Internetanschluss des Anschlussinhabers mit dessen Einwilligung, nach vorheriger nachweislicher Belehrung und unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen
  • unerlaubter Zugriff eines Dritten auf den Internetanschluss des Anschlussinhabers, obwohl dieser nachweislich die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vorgetroffen hat. Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk.
  • Täterschaft kann beweissicher ausgeschlossen werden (Urlaub, Abwesenheit etc.)
  • Störerhaftung kann beweissicher ausgeschlossen werden, da sämtliche notwendigen Sicherungsmaßnahmen des Internetanschlusses durchgeführt worden sind

4. Gesetzliche Schranken bzw. Schranken der Rechtsprechung

  • es handelt sich um eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung. Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen wurden durch die Gerichte bisher in vereinzelten Fällen des Wettbewerbsrechts angenommen.
  • § 97a UrhG - Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

5. Geldforderung (Schadensersatz, Anwaltskosten)

  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der Lizenzforderung
  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe des zugrundegelegten Streitwerts
  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten

Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird sodann festgestellt, ob einer oder mehrere der möglichen Angriffspunkte vorliegen oder nicht.

Verteidigungs- und Reaktionsmittel:

Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.

  • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

Fazit:

Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.

Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Aktuelle Liste der abgemahnten Bestseller - Juni 2010

Bareback Piss School
Beim Klauen erwischt

Combat Mission - Shock Force
Das Schloss des Cagliostro
Die letzten Glühwürmchen sad
Die Rache der gierigen Maulfotze
Duden Bebwerbungsset 2007
Everlight-Elfen an die Macht!
Genshiken
Gravitation
Gunslinger Girl, Episode 12, Simbiosi
Ikki Tousen - Dragon Girls
Love Hina
Love Hina Again
Magister Nagi Magi
Maison Ikkoku
Mama die Spermasau
Marine Sharpshooter
Miss Pretty Pussy 2
Ninja Scroll
Oh! My Goddess - Paranola Agent
Phuck Girl 3
Resi auf der Alm 1 - Total versaut
Race On
Rausgedrücktes Fotzensperma
Ranma: Big Trouble In Nekonron, China
Ranma: Nihao my Concubine
R.O.D. / Read or Die
Tell
Salyuki Requiem
S.T.A.L.K.E.R. - Call of Pripyat
Tanjo Tengo
Teenie Haare
The Book of Eli
Two Worlds
Vampire Princess Miyu
War Leaders - Clash of Nations
Wir f*** nur mit Monsterschwänzen
Wir kommen in High Definition 3
Work It, Work It, Get It, Get It
Xpand Rally Xtreme


Donnerstag, 20. August 2009

Übersicht der Kanzleien die für Rechteinhaber von Pornofilmen kostenpflichtig abmahnen und abgemahnt haben

Das Geschäft mit der Pornografie blüht seit Menschengedenken. Allein die Art und Weise der Praktiken und die Beteiligten ändern sich fortlaufend und gehen mit der Zeit.



Dienstag, 18. August 2009

Illegale Verbreitung von Pornos durch die Pornoindustrie?!

Die Pornoindustrie hat ebenso wie die Musikindustrie den Abmahnsektor als lukratives Nebengeschäft für sich entdeckt und mahnt seit längerer Zeit den illegalen Download von Pornos ab.



Dienstag, 18. August 2009

Abmahnung Filesharing: Vorsicht vor zweifelhafter Rechtsberatung mit kostspieligen Folgen!

Im Abmahnsektor tummeln sich mittlerweile auf allen Seiten etliche Beteiligte, die entweder um das Wohl der Urheber oder das Wohl der Abgemahnten besorgt sind. So zumindest in der Außendarstellung.



Freitag, 05. Juni 2009

Abmahnung Filesharing aktuell - Neue Rechtsprechung oder heisse Luft?

In den letzten Tagen häufen sich die Meldungen und frohen Botschaften, die ein Ende des Abmahnwahns vermuten lassen. Viele Betroffene stellen sich nun die berechtigte Frage, ob tatsächlich eine einheitliche, mustergültige...



Mittwoch, 20. Mai 2009

OLG Frankfurt: Abmahner muss 11.000 Euro zahlen für einheitlichen Auskunftsantrag unterschiedlicher Werke!

Damit hatte die Abmahnindustrie wohl nicht gerechnet.



Mittwoch, 04. März 2009

1.Abmahnung Schutt Waetke Rechtsanwaelte 2. Mahnung von Infoscore 3. Mahnschreiben und Mahnbescheid durch Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen GmbH

Der oben beschriebene Ablauf einer Abmahnung erscheint auf den ersten Blick ungewöhnlich und betrifft Abgemahnte die ursprünglich von der Kanzlei Schutt, Waetke abgemahnt wurden wegen unterstellter illegaler Nutzung von...



Mittwoch, 28. Januar 2009

Abmahnung Filesharing 2009 - Abmahnwesen aktuell

Im neuen Jahr gibt es keine merklichen Veränderungen im Abmahnwesen. Die bereits bekannten Abmahnkanzleien wie Negele, U+C, Kornmeier, Auffenberg, Schulenberg, etc. gehen weiterhin ihren Abmahntätigkeiten nach und lassen sich von...



Dienstag, 27. Januar 2009

LG Darmstadt: Keine Akteneinsicht bei einer Musikdatei

LG Darmstadt, Beschl.v. 12.12.2008 - Az. 9 Qs 573/08 (721 JS 26995/08 - StA Darmstadt)



Montag, 19. Januar 2009

Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

OLG Düsseldorf (Beschl. v. 08.01.2009, Az.: I-20 W 130/08) Ein Inhaber von Musikrechten machte gegen einen Provider einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG geltend. Der Auskunftsanspruch wurde in Düsseldorf, einer...



Mittwoch, 07. Januar 2009

OLG München: Eltern obliegt keine grundsätzliche Aufsichtspflicht für das Tun ihrer Kinder am PC

Das OLG München hat am 24.12.2008 (Az: 6 U 3881/08) ein vorheriges Urteil des LG München aufgehoben, wonach die Eltern einer 16-jährigen Schülerin wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar gemacht wurden.



Donnerstag, 06. November 2008

Abmahnung Filesharing: OLG Zweibrücken lehnt Auskunftsanspruch ab!

Wie bereits letzte Woche von mir angekündigt, hatte sich ein Oberlandesgericht nun mit der Frage des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auseinanderzusetzen.



Mittwoch, 05. November 2008

Erneute Zahlungsaufforderung seitens der Kanzlei Schutt Waetke durch Inkassobüro infoscore Forderungsmanagement GmbH

Die Kanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe geht neue Wege, um an ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.



Donnerstag, 30. Oktober 2008

Aktuelle Entscheidungen des LG Frankfurt a.M. (2-06 O 534/08), Oldenburg (5 O 2421/08), Bielefeld (4 O 328/08) und Nürnberg (3 O 8013/08) zum Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen

In gleich vier aktuellen Entscheidungen des LG Frankfurt a.M., Oldenburg, Bielefeld und Nürnberg wurde die Auslegung der Kölner und Düsseldorfer Richter (LG Köln Beschl. v. 02.09.2008 – Az.: 28 AR 4/08) bestätigt, dass bereits...



Donnerstag, 30. Oktober 2008

Auskunftsanspruch - LG Köln bejaht erneut gewerbliches Ausmaß bei einem Musikalbum

Das Landgericht Köln hat in zwei weiteren Beschlüssen (Beschluss vom 05.09.2008, Az.: 28 AR 6/08 sowie vom 26.09.2008, Az.: 28 OH 8/08), seine Rechtsauffassung zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs bei bereits einem...



Donnerstag, 30. Oktober 2008

OLG Köln hebt einstweilige Anordnung zum Auskubnftsanspruch auf!

Nahezu täglich ergehen nun wie erwartet die Entscheidungen der Zivilgerichte zum urherrechtlichen Auskunftsanspruch.



Donnerstag, 30. Oktober 2008

Auskunftsanspruch - LG Köln bejaht erneut gewerbliches Ausmaß bei einem Musikalbum

Das Landgericht Köln hat in zwei weiteren Beschlüssen (Beschluss vom 05.09.2008, Az.: 28 AR 6/08 sowie vom 26.09.2008, Az.: 28 OH 8/08), seine Rechtsauffassung zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs bei bereits einem...



Mittwoch, 29. Oktober 2008

Abmahnung Filesharing: Akteneinsichtsgesuch von Rechteinhabern bejaht

Das LG Darmstadt (Beschl.v. 09.10.2008, Az. 9 Qs 490/08) sowie das LG Stralsund (Beschl. v. 11.07.2008, Az. 26 Qs 177/08) haben in ihren aktuellen Beschlüssen das Akteneinsichtsgesuch von Rechteinhabern bei Filesharing-Fällen...



Dienstag, 07. Oktober 2008

Die Abmahnung im Geschäftsverkehr, unter Privaten und im Internet

Die oben genannte Entwicklung war abzusehen und ist nicht mehr als folgerichtig im Hinblick auf den offensichtlichen Missbrauch der in diesem Zusammenhang von der Musikindustrie respektive, deren Anwälten betrieben wurde und...



Dienstag, 30. September 2008

LG Frankenthal: Kein gewerbliches Ausmaß bei nur einem angebotenen Computerspiel in Tauschbörse ( (Beschl. vom 15.09.2008, Az: 6 O 156/08)

Die jüngste Entscheidung des LG Frankenthal (Beschluss vom 15.09.2008, Az: 6 O 156/08) zur Begriffsauslegung innerhalb des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs, ab wann ein Handeln „gewerblichen Ausmaßes“ angenommen werden kann...



Freitag, 19. September 2008

DigiProtect erwirkt als erste Rechteinhaberin einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur Verbesserung von Rechten des geistigen Eigentums

Laut Pressemitteilung von DigiProtect vom 03.09.2008 habe Digiprotect als erste Rechteinhaberin von dem neuen "Gesetz zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" Gebrauch gemacht und eine einstweilige Verfügung...


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