Aktuell wird durch die Kanzlei Schutt Waetke das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.
Fakten und Zahlen:
Kanzlei Schutt Waetke mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:
Anime Virtual S.A.
3p Gesellschaft für Kommunikation mbH
10TACLE STUDIOS AG
Battlefront.com Inc.
Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG
bitComposer Games
cdv Software Entertainment AG
City Interactive S.A.
Codemasters Software Co. Ltd
EIDOS GmbH
ELECTRONIC ARTS GmbH
farbfilm verleih GmbH
KONTOR Records GmbH
IT-Services Thomas Holz
Justin Slayer International
Mick-Haig Productions e.K.
Mick-Haig Productions USA Inc.
Oftly Goldwin GmbH
Peppermint Jam Records GmbH
Raw Films ltd.
Robert Bosch GmbH
Techland
TGC – The Games Company Worldwide GmbH
TOBIS Film GmbH & Co. KG,
TopWare Entertainment GmbH
SouthPeak Games
Zuxxez Entertainment AG
Abgemahnte Werkarten:
Musik, MP3, PC-Programme, PC-Spiele, Pornos, Brockhaus, Duden
Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma ermittelt:
Logistep AG
Vorgehensweise bei der Datenermittlung:
Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.
Die beauftragte Abmahnkanzlei erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.
Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:
Filesharing / P2P Tauschbörsen: eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc.
Forderungen an den Abgemahnten:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebühr + Anwaltskosten) 300 - 981 Euro
Besonderheiten:
Einschaltung des Inkassounternehmens Infoscore Forderungsmanagement GmbH, falls die Schadensersatzforderungen nicht beglichen werden.
Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:
Bei massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich allgemein in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall regelmäßig außer Betracht lassen. Mit diesen Abmahnungen werden insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verstöße verfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können den einzelnen Abmahnungen gegebenenfalls zum Teil verschiedene Angriffspunkte entgegengehalten werden, die es im Einzelfall zu prüfen gilt und nicht per se vorliegen.
1. Fehlerhafte Beweissicherung
2. Streitgegenstand
3. Täterhaft / Störerhaftung
4. Gesetzliche Schranken bzw. Schranken der Rechtsprechung
5. Geldforderung (Schadensersatz, Anwaltskosten)
Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird sodann festgestellt, ob einer oder mehrere der möglichen Angriffspunkte vorliegen oder nicht.
Verteidigungs- und Reaktionsmittel:
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.
Aktuelle Liste der abgemahnten Bestseller - Juni 2010
Bareback Piss School
Beim Klauen erwischt
Combat Mission - Shock Force
Das Schloss des Cagliostro
Die letzten Glühwürmchen sad
Die Rache der gierigen Maulfotze
Duden Bebwerbungsset 2007
Everlight-Elfen an die Macht!
Genshiken
Gravitation
Gunslinger Girl, Episode 12, Simbiosi
Ikki Tousen - Dragon Girls
Love Hina
Love Hina Again
Magister Nagi Magi
Maison Ikkoku
Mama die Spermasau
Marine Sharpshooter
Miss Pretty Pussy 2
Ninja Scroll
Oh! My Goddess - Paranola Agent
Phuck Girl 3
Resi auf der Alm 1 - Total versaut
Race On
Rausgedrücktes Fotzensperma
Ranma: Big Trouble In Nekonron, China
Ranma: Nihao my Concubine
R.O.D. / Read or Die
Tell
Salyuki Requiem
S.T.A.L.K.E.R. - Call of Pripyat
Tanjo Tengo
Teenie Haare
The Book of Eli
Two Worlds
Vampire Princess Miyu
War Leaders - Clash of Nations
Wir f*** nur mit Monsterschwänzen
Wir kommen in High Definition 3
Work It, Work It, Get It, Get It
Xpand Rally Xtreme
Das Geschäft mit der Pornografie blüht seit Menschengedenken. Allein die Art und Weise der Praktiken und die Beteiligten ändern sich fortlaufend und gehen mit der Zeit.
Die Pornoindustrie hat ebenso wie die Musikindustrie den Abmahnsektor als lukratives Nebengeschäft für sich entdeckt und mahnt seit längerer Zeit den illegalen Download von Pornos ab.
Im Abmahnsektor tummeln sich mittlerweile auf allen Seiten etliche Beteiligte, die entweder um das Wohl der Urheber oder das Wohl der Abgemahnten besorgt sind. So zumindest in der Außendarstellung.
In den letzten Tagen häufen sich die Meldungen und frohen Botschaften, die ein Ende des Abmahnwahns vermuten lassen. Viele Betroffene stellen sich nun die berechtigte Frage, ob tatsächlich eine einheitliche, mustergültige...
Damit hatte die Abmahnindustrie wohl nicht gerechnet.
Der oben beschriebene Ablauf einer Abmahnung erscheint auf den ersten Blick ungewöhnlich und betrifft Abgemahnte die ursprünglich von der Kanzlei Schutt, Waetke abgemahnt wurden wegen unterstellter illegaler Nutzung von...
Im neuen Jahr gibt es keine merklichen Veränderungen im Abmahnwesen. Die bereits bekannten Abmahnkanzleien wie Negele, U+C, Kornmeier, Auffenberg, Schulenberg, etc. gehen weiterhin ihren Abmahntätigkeiten nach und lassen sich von...
LG Darmstadt, Beschl.v. 12.12.2008 - Az. 9 Qs 573/08 (721 JS 26995/08 - StA Darmstadt)
OLG Düsseldorf (Beschl. v. 08.01.2009, Az.: I-20 W 130/08) Ein Inhaber von Musikrechten machte gegen einen Provider einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG geltend. Der Auskunftsanspruch wurde in Düsseldorf, einer...
Das OLG München hat am 24.12.2008 (Az: 6 U 3881/08) ein vorheriges Urteil des LG München aufgehoben, wonach die Eltern einer 16-jährigen Schülerin wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar gemacht wurden.
Wie bereits letzte Woche von mir angekündigt, hatte sich ein Oberlandesgericht nun mit der Frage des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs auseinanderzusetzen.
Die Kanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe geht neue Wege, um an ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
In gleich vier aktuellen Entscheidungen des LG Frankfurt a.M., Oldenburg, Bielefeld und Nürnberg wurde die Auslegung der Kölner und Düsseldorfer Richter (LG Köln Beschl. v. 02.09.2008 – Az.: 28 AR 4/08) bestätigt, dass bereits...
Das Landgericht Köln hat in zwei weiteren Beschlüssen (Beschluss vom 05.09.2008, Az.: 28 AR 6/08 sowie vom 26.09.2008, Az.: 28 OH 8/08), seine Rechtsauffassung zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs bei bereits einem...
Nahezu täglich ergehen nun wie erwartet die Entscheidungen der Zivilgerichte zum urherrechtlichen Auskunftsanspruch.
Das Landgericht Köln hat in zwei weiteren Beschlüssen (Beschluss vom 05.09.2008, Az.: 28 AR 6/08 sowie vom 26.09.2008, Az.: 28 OH 8/08), seine Rechtsauffassung zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs bei bereits einem...
Das LG Darmstadt (Beschl.v. 09.10.2008, Az. 9 Qs 490/08) sowie das LG Stralsund (Beschl. v. 11.07.2008, Az. 26 Qs 177/08) haben in ihren aktuellen Beschlüssen das Akteneinsichtsgesuch von Rechteinhabern bei Filesharing-Fällen...
Die oben genannte Entwicklung war abzusehen und ist nicht mehr als folgerichtig im Hinblick auf den offensichtlichen Missbrauch der in diesem Zusammenhang von der Musikindustrie respektive, deren Anwälten betrieben wurde und...
Die jüngste Entscheidung des LG Frankenthal (Beschluss vom 15.09.2008, Az: 6 O 156/08) zur Begriffsauslegung innerhalb des zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs, ab wann ein Handeln „gewerblichen Ausmaßes“ angenommen werden kann...
Laut Pressemitteilung von DigiProtect vom 03.09.2008 habe Digiprotect als erste Rechteinhaberin von dem neuen "Gesetz zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums" Gebrauch gemacht und eine einstweilige Verfügung...
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