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Abmahnung Rechtsanwalt Auffenberg - Abmahnung wegen der Verbreitung urheberechtlich geschützter pornografischer Werke mit Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Aktuell wird durch Rechtsanwalt Auffenberg das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.

Fakten und Zahlen:

 

Rechtsanwalt Auffenberg mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:

Alamode Filmdistribution OHG
Happy Times Productions
Info Pictures GmbH
Purzel-Video GmbH

3L Licing GmbH & Co KG
Elite Film AG
e-m-s new media AG

Abgemahnte Werkarten:

Pornos, Filme

Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma ermittelt:

unbekannt

Vorgehensweise bei der Datenermittlung:

Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.

Die beauftragte Abmahnkanzlei erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.     

Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:

Filesharing / P2P Tauschbörsen: eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc.

Forderungen an den Abgemahnten:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebühr + Anwaltskosten) ab 460 Euro

Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:

Bei den massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall außer Betracht lassen. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können die einzelnen Abmahnungen zum Teil verschiedene Angriffspunkte bieten.

  • IP-Adressen-Verwechslungfehlerhafte Beweissicherung durch die Antipiracyfirmen
  • Download / Upload ist ein Fake
  • es wurden nur wenige Prozent der Gesamtdatei heruntergeladen bzw. angeboten
  • fremder Zugriff auf das unverschlüsselte W-LAN Netzwerk
  • Einbruch in das verschlüsselte W-LAN Netzwerk durch Dritte
  • rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung
  • § 97a UrhG - Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des
  • geschäftlichen Verkehrs
  • überhöhte Lizenzforderung
  • überhöhter Streitwert
  • überhöhte Rechtsverfolgungskosten / Anwaltskosten
  • Entkräftung der Täterschaft und der Störerhaftung

Verteidigungs- und Reaktionsmittel:

Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.

  • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / Rechtsverfolgungskosten
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den Schadensersatz / Rechtsverfolgungskosten mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

Fazit:

Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.

Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.

 

Aktuelle Liste der abgemahnten Bestseller - Juli 2010

100% Amateur - Selbst ist die Frau
Cargo - Da draussen bist du allein

Drunken Zugeritten
Ein Leben für ein Leben
Evet, ich will!
I Love You Phillip Morris
Japan Girls Style 1
Große Schamlippen 2
Grosse Titten Enge Fotzen
Headless Horseman
Nasa - Träume der Menschheit
Triangle - Die Angst kommt in den
Wiesnmuschis Sperma


Donnerstag, 08. Juli 2010

Abmahnung RA Stefan Auffenberg im Namen der Happy Times Productions

Rechtsanwalt Stefan Auffenberg aus Dortmund mahnt derzeit Pornofilme für den Rechteinhaber Happy Times Productions, Inhaber Stefan Schubert aus Gera ab.



Donnerstag, 20. August 2009

Übersicht der Kanzleien die für Rechteinhaber von Pornofilmen kostenpflichtig abmahnen und abgemahnt haben

Das Geschäft mit der Pornografie blüht seit Menschengedenken. Allein die Art und Weise der Praktiken und die Beteiligten ändern sich fortlaufend und gehen mit der Zeit.



Dienstag, 18. August 2009

Illegale Verbreitung von Pornos durch die Pornoindustrie?!

Die Pornoindustrie hat ebenso wie die Musikindustrie den Abmahnsektor als lukratives Nebengeschäft für sich entdeckt und mahnt seit längerer Zeit den illegalen Download von Pornos ab.



Dienstag, 18. August 2009

Abmahnung Filesharing: Vorsicht vor zweifelhafter Rechtsberatung mit kostspieligen Folgen!

Im Abmahnsektor tummeln sich mittlerweile auf allen Seiten etliche Beteiligte, die entweder um das Wohl der Urheber oder das Wohl der Abgemahnten besorgt sind. So zumindest in der Außendarstellung.



Freitag, 05. Juni 2009

Abmahnung Filesharing aktuell - Neue Rechtsprechung oder heisse Luft?

In den letzten Tagen häufen sich die Meldungen und frohen Botschaften, die ein Ende des Abmahnwahns vermuten lassen. Viele Betroffene stellen sich nun die berechtigte Frage, ob tatsächlich eine einheitliche, mustergültige...



Mittwoch, 20. Mai 2009

OLG Frankfurt: Abmahner muss 11.000 Euro zahlen für einheitlichen Auskunftsantrag unterschiedlicher Werke!

Damit hatte die Abmahnindustrie wohl nicht gerechnet.



Mittwoch, 28. Januar 2009

Abmahnung Filesharing 2009 - Abmahnwesen aktuell

Im neuen Jahr gibt es keine merklichen Veränderungen im Abmahnwesen. Die bereits bekannten Abmahnkanzleien wie Negele, U+C, Kornmeier, Auffenberg, Schulenberg, etc. gehen weiterhin ihren Abmahntätigkeiten nach und lassen sich von...



Dienstag, 27. Januar 2009

LG Darmstadt: Keine Akteneinsicht bei einer Musikdatei

LG Darmstadt, Beschl.v. 12.12.2008 - Az. 9 Qs 573/08 (721 JS 26995/08 - StA Darmstadt)



Montag, 19. Januar 2009

Örtliche Zuständigkeit bei Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG

OLG Düsseldorf (Beschl. v. 08.01.2009, Az.: I-20 W 130/08) Ein Inhaber von Musikrechten machte gegen einen Provider einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG geltend. Der Auskunftsanspruch wurde in Düsseldorf, einer...



Mittwoch, 07. Januar 2009

OLG München: Eltern obliegt keine grundsätzliche Aufsichtspflicht für das Tun ihrer Kinder am PC

Das OLG München hat am 24.12.2008 (Az: 6 U 3881/08) ein vorheriges Urteil des LG München aufgehoben, wonach die Eltern einer 16-jährigen Schülerin wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht haftbar gemacht wurden.


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