Aktuell wird durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien (Filme) abgemahnt.
Fakten und Zahlen:
Kanzlei Waldorf mahnt im Namen folgender Rechteinhaber ab:
Constantin Film Verleih GmbH
Majestic Filmverleih GmbH
Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Tiberius Film GmbH & Co. KG
Abgemahnte Werkarten:
Film, Spielfilme
Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma ermittelt:
Ipoque GmbH
Vorgehensweise bei der Datenermittlung:
Die gängigen Filesharing / P2P Tauschbörsen (eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa) werden von der Anti Piracy Firma auf urheberrechtlich geschützte Dateien durchsucht. Die IP-Adresse der Anbieter der urheberrechtlich geschützten Dateien wird geloggt und von dem Datenangebot ein Screenshot angefertigt sowie ein Teil der Datei/en heruntergeladen. Die aufgestöberten Dateien werden mit Hilfe speziell entwickelter Software mit den Originaldateien der Rechteinhaber abgeglichen.
Die beauftragte Abmahnkanzlei erhält den Namen und die Adressdaten des Abgemahnten entweder im Rahmen eines gerichtlichen Auskunftsverfahrens gem. § 101 Abs. 9 UrhG oder im Rahmen der Akteneinsicht, nachdem sie Strafanzeige gegen den IP-Adressen Inhaber gestellt hat.
Die urheberrechtlich geschützten Dateien werden über folgende Plattformen verbreitet:
Filesharing / P2P Tauschbörsen: eMule, eDonkey, Bittorrent, Bearshare, Kazaa, etc., eBay
Forderungen an den Abgemahnten:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebühr + Anwaltskosten) ab 956 €
Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:
Bei den massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall außer Betracht lassen. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können die einzelnen Abmahnungen zum Teil verschiedene Angriffspunkte bieten.
Verteidigungs- und Reaktionsmittel:
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmahnung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versuchen wird, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an die Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist.
Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 6233896.
Aktuelle Liste der abgemahnten Bestseller - Juli 2010
Effie Briest
Der Baader Meinhof Komplex
Der Knochenmann
Die Päpstin
Dieter Nuhr - Nuhr die Wahrheit
Dinosaurier - Gegen uns seht ihr alt aus!
Disaster Movie
Gesetz der Rache
Halloween II
Horst Schlämmer - Isch kandidiere
IRON MAN 2
John Rabe
Kirschblüten - Hanami
Männersache
Maria, ihm schmeckts nicht
Milk
New Moon - Biss zur Mittagsstunde
Nordwand
Pandorum
Red Cliff
Shaolin Basketball Hero
Shutter Island
The Grudge 3
The Women
Tödliches Kommando - The Hurt Locker
Unbeugsam-Defiance
Vorstadtkrokodile
Wikie und die starken Männer
Wrong Turn 3
Wüstenblume
Zeiten ändern Dich
Die in den Abmahnkreisen bekannte Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnt derzeit im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die urheberrechtswidrige Verwendung des Films Vorstadtkrokodile ab.
Im Abmahnsektor tummeln sich mittlerweile auf allen Seiten etliche Beteiligte, die entweder um das Wohl der Urheber oder das Wohl der Abgemahnten besorgt sind. So zumindest in der Außendarstellung.
Wie bereits berichtet mahnt die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München seit längerer Zeit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber die unerlaubte Verwertung geschützter Musikstücke, Filme und Hörbücher ab.
Gericht: OLG Frankfurt Entscheidungstyp: Beschluss Verkündungsdatum: 12.05.2009 Aktenzeichen: 11 W 21/09
In den letzten Tagen häufen sich die Meldungen und frohen Botschaften, die ein Ende des Abmahnwahns vermuten lassen. Viele Betroffene stellen sich nun die berechtigte Frage, ob tatsächlich eine einheitliche, mustergültige...
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnen seit längerer Zeit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber die unerlaubte Verwertung geschützter Musikstücke und Hörbücher ab.
Wie bereits berichtet, liegen uns derzeit Abmahnungen der Filmindustrie vor, die die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filmwerke verhindern bzw. eindämmen sollen.
Die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte aus München mahnen seit längerer Zeit im Auftrag verschiedener Rechteinhaber die unerlaubte Verwertung geschützter Musikstücke und Hörbücher ab.
Im neuen Jahr gibt es keine merklichen Veränderungen im Abmahnwesen. Die bereits bekannten Abmahnkanzleien wie Negele, U+C, Kornmeier, Auffenberg, Schulenberg, etc. gehen weiterhin ihren Abmahntätigkeiten nach und lassen sich von...
OLG Düsseldorf (Beschl. v. 08.01.2009, Az.: I-20 W 130/08) Ein Inhaber von Musikrechten machte gegen einen Provider einen Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG geltend. Der Auskunftsanspruch wurde in Düsseldorf, einer...
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