Die Abmahnung - Das Original
 
 





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Abmahnung Wiedorfer Rechtsanwälte - Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen

Aktuell wird durch die Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte aus München das illegale Herunterladen und Verbreiten urheberrechtlich geschützter Dateien abgemahnt.

  • Rechteinhaber

    Eine Übersicht der RechteinhaberRechteinhaber
    Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
    , die sich durch die Kanzlei vertreten lassen.
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  • Seite für Seite

    Beispielhafte Darstellung des Inhalts einer Abmahnung der Kanzlei.
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- Fakten und Zahlen:

 

Abgemahnte Werkarten durch die Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte:

Karten

Urheberrechtsverletzungen werden mittels folgender Anti Piracy Firma im Auftrag der Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte ermittelt :

Geka mbH


Forderungen an den Abgemahnten im Rahmen der Abmahnung der Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte:

1.    Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2.    Schadensersatzforderung (fiktive Lizenzgebührfiktive Lizenzgebühr
Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzungen
+ Anwaltskosten) in Form einer Pauschale in Höhe von 1.315 EUR

 

- Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:

 

Bei  massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich allgemein in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall regelmäßig außer Betracht lassen. Mit diesen Abmahnungen werden insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verstöße verfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können den einzelnen Abmahnungen gegebenenfalls zum Teil verschiedene Angriffspunkte entgegengehalten werden, die es im Einzelfall zu prüfen gilt und nicht per se vorliegen.

1. Fehlerhafte BeweissicherungBeweissicherung
Sicherung von Beweismitteln sächlicher und personeller Art im Ermittlungsverfahren

  • fehlerhafte BeweissicherungBeweissicherung
    Sicherung von Beweismitteln sächlicher und personeller Art im Ermittlungsverfahren
    durch den RechteinhaberRechteinhaber
    Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
    oder die eingeschaltete Anti-Piracy-FirmaAnti-Piracy-Firma
    „Firmen“ die Urheberrechtsverstöße im Internet aufspüren

2. StreitgegenstandStreitgegenstand
Gegenstand eines Zivilprozesses

  • das abgemahnte Verhalten wurde nicht korrekt wiedergegeben
  • bei der angeblichen Fälschung handelt es sich um ein Original

3. Gesetzliche Schranken bzw. Schranken der Rechtsprechung

  • es handelt sich um eine rechtsmissbräuchliche MassenabmahnungMassenabmahnung
    Abmahnungen, die in großer Zahl versendet werden
    . Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen wurden durch die Gerichte bisher in vereinzelten Fällen des Wettbewerbsrechts angenommen.
  • § 97a UrhG - Deckelung der AbmahnkostenAbmahnkosten
    Kosten für die Ausbringung der Abmahnung
    auf 100 Euro in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

4. Geldforderung (SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
, Anwaltskosten)

  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der Lizenzforderung
  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe des zugrundegelegten Streitwerts
  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
    Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen
    / Anwaltskosten

Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird sodann festgestellt, ob einer oder mehrere der möglichen Angriffspunkte vorliegen oder nicht.

 

- Verteidigungs- und Reaktionsmittel:

 

Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt der Abmahnung Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte ab.



  • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
    Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
    Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den SchadensersatzSchadensersatz
    Ausgleich eines Schadens
    / RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
    Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen
    mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

 

Fazit:

Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung der Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, die Forderungen ihrer Mandantschaft gegen Sie durchzusetzen.

Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung der Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung der Kanzlei Wiedorfer Rechtsanwälte von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.


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