Die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte mahnt seit einigen Jahren für verschiedene Rechteinhaber aus der Textilbranche Markenrechtsverletzungen und Urheberrechtsverletzungen ab. In der Vergangenheit wurde durch Winterstein insbesondere das Anbieten markenrechtlich und urheberrechtlich geschützter Ed Hardy-Produkte auf Online Plattformen wie Ebay, etc. abgemahnt.
Aktuell (Stand Juli 2012) vertritt Winterstein die Rechteinhaber Abercrombie & Fitch Europe SA (Markenverletzung) und die Abercrombie & Fitch Trading Co. (Urhberrechtsverletzung).
Nachfolgend finden Sie Informationen und Hilfe zu den Abmahnungen der Kanzlei Winterstein.
Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte ist eine auf Urheberrecht und Markenrecht spezialisierte Kanzlei, die bereits viele außergerichtliche und gerichtliche Verfahren gegen die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte geführt hat. Wir kennen uns mit Ihrem Sachverhalt aus.
Sie können uns gerne Ihre Abmahnung zur Überprüfung und zur Unterbreitung eines Vertretungsangebotes übersenden:
Tel: 06131 - 240950
Fax: 06131 - 2409522
E-Mail: info@ggr-law.com
Weitere Informationen zur Abmahnhilfe finden Sie hier.
- Fakten und Zahlen: |
Für den Rechteinhaber Abercrombie & Fitch Europe SA, der gemäß des Abmahnschreibens von Winterstein eine Tochtergesellschaft Abercrombie & Fitch Co. ist, wird der Verkauf von sogenannten Grauimporten bzw. Parallelimporten abgemahnt. Es wird eine Verletzung des ausschließlichen Rechts des Markeninhabers gemäß § 14 MarkenG beanstandet.
Für den Rechteinhaber Abercrombie & Fitch Trading Co. wird die ungenehmigte Nutzung von Bildern / Fotos aus dem Abercrombie & Fitch Onlineshop abgemahnt, insbesondere für die Verwendung (Bebilderung) von eBay Auktionen. Die Abercrombie & Fitch Trading Co. beansprucht Urheberrechtsschutz für die streitgegenständlichen Bilder und macht ihre Forderungen aus §§ 15 Abs. 2 Nr. 2, 19a Abs. 1 UrhG geltend.
Online Plattformen, z.B. eBay, etc.
1. Überwachung der Online-Plattformen wie eBay oder Zollbeschlagnahme
2. Sperrung des Angebotes
3. Abmahnung
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Zahlung von Schadensersatz
3. Auskunftserteilung
4. Vernichtung des streitgegenständlichen Objekts.
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Zahlung von Schadensersatz
Im Falle einer Abmahnung werden Gegenstandswerte von 10.000 EUR bis 150.000 EUR für die Bemessung der Anwaltsgebühren zugrundegelegt.
Gewerbliche Händler sollten berücksichtigen, dass eine Regressnahme des Zwischenhändlers im Falle einer berechtigten Abmahnung möglich ist.
- Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung: |
Bei massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich allgemein in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall regelmäßig außer Betracht lassen. Mit diesen Abmahnungen werden insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verstöße verfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können den einzelnen Abmahnungen gegebenenfalls zum Teil verschiedene Angriffspunkte entgegengehalten werden, die es im Einzelfall zu prüfen gilt und nicht per se vorliegen.
Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird sodann festgestellt, ob einer oder mehrere der möglichen Angriffspunkte vorliegen oder nicht.
- Verteidigungs- und Reaktionsmittel: |
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Überhaupt keine Reaktion auf eine erhaltene Abmahnung der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte wegen des Anbietens von gefälschten oder nicht lizenzierten Waren oder der Verwendung von unlizenzierten Bildern ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass Winterstein Rechtsanwälte mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung, die der Abmahnung der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte beigefügt war, in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
RA Röttger, LL.M.
(Medienrecht)

Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M.
Kanzlei GGR Rechtsanwälte
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55126 Mainz
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