Die Abmahnung - Das Original
 
 




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Zusammenfassung der Abmahnung der Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte- Seite für Seite

Im Folgenden beschreiben wir den Aufbau der Abmahnung der Winterstein Rechtsanwaltskanzlei aus Frankfurt am Main wegen Urheberrechtsverletzung.

Die Kanzlei Winterstein mahnt hauptsächlich Urheber- und Markenrechtsverletzungen, durch das Angebot von Bekleidungsstücken und/oder Kopfbedeckungen mit Grafiken, die auf Bekleidungsstücken und/oder Kopfbedeckungen des Modelabels Don Ed Hardy verwendet werden, ab.

Die Abmahnungen führte sie im Auftrag der K & K Logistics GmbH aus Stuttgart durch. Seit August 2010 ist K&K Logistics allerdings nicht mehr von Ed Hardy als Distributeur lizenziert.

Die Abmahnungen der Winterstein Rechtsanwaltskanzlei wegen Urheberrechtsverletzungen werden im Nachstehenden am Beispiel einer solchen der K & K Logistics GmbH seitenweise erläutert.

 

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Seite 1 der Abmahnung Winterstein Rechtsanwaltskanzlei – die Urheberrechtsverletzung

Auf der ersten Seite werden die Parteien und der Betreff der Abmahnung, sowie der für diese Abmahnung zuständige Rechtsanwalt und das Aktenzeichen genannt.

 

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Seite 2 der Abmahnung Winterstein Rechtsanwaltskanzlei – die Interessenvertretung und der Rechteinhaber

Auf Seite 2 der Abmahnung wird angezeigt, dass die Firma K & K Logistics GmbH die Kanzlei Winterstein mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt habe.

Eine beglaubigte Vollmacht liegt dem Schreiben bei. Eine Verpflichtung zur Vorlage der Originalvollmacht bestehe laut Rechtsprechung nicht.

So dann wird erwähnt, dass die Firma Hardy Way LLC über umfangreiche Schutzrechte des Modelabels „Don Ed Hardy“ verfüge und dass dies insbesondere für die Grafiken des amerikanischen Tatookünstlers Donald Edward Hardy gelte, welche auf Kleidungsstücken und Kopfbedeckungen des Modelabels Verwendung finden.

Diese Motive im Stile von Tätowierungen seien urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG.

Die Nutzungs- und Verwertungsrechte seien auf die Firma „Hardy Life LLC“ übertragen worden und diese sei 2009 in „Hardy Way LLC“ umformiert worden.

Diese verwerte die gewerblichen Schutzrechte im Wege der Lizenzvergabe.

 

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Seite 3 und 4 der Abmahnung Winterstein Rechtsanwaltskanzlei – die Lizenznehmerin und der Urheberrechtsverstoß

Dann wird erklärt, dass die Mandantin die exklusive Lizenznehmerin für das Gebiet Deutschland und Österreich im Bezug auf das Modelabel „Don Ed Hardy“ und alle zugehörigen urheberrechtlichen Werke sei.

K & K Logistics GmbH werde durch Lizenzvertrag die exklusiven Nutzungsrechte an den geschützten Werken im Lizenzgebiet eingeräumt und sie verteidige ihre Lizenzrechte fortlaufend gegen jede Form von Schutzrechtsverletzungen, insbesondere bei Fällen von Produkt- und Markenpiraterie.

Daraufhin wird behauptet, dass der Abgemahnte bspw. im Internet auf seinem Ebay-Account: xxxxxxxx, Bekleidungsstücke und/oder Kopfbedeckungen mit Grafiken, die auf Bekleidungsstücken und/oder Kopfbedeckungen des Modelabels „Don Ed Hardy“ verwendet würden, anbiete.

Es lägen gerichtlich verwertbare Beweise vor, die zum Zwecke einer zivil- und strafrechtlichen Verfolgung belegen könnten, dass solche Produkte angeboten würden.

Die Gestaltung der Waren durch verwendete Aufdrucke, sei identisch mit denjenigen, die auf Kopfbedeckungen und anderen Bekleidungsstücken des Modelabels „Don Ed Hardy“ zu finden seien.

Es handele sich dabei um persönliche geistige Schöpfungen des Künstlers und somit um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des „ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG.

Werde ein solches Motiv auf Kleidungsstücken angebracht, entstünde eine neue geistige Schöpfung, die ebenfalls von „ 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG erfasst würde.

Mode unterfalle dem Schutz des Urheberrechts, wenn sich die künstlerische Gestaltung deutlich von der Durchschnittsgestaltung abhebe.

Dies sei bei dem beschriebenen Werk der Fall und hebe sich dadurch von der Masse des Alltäglichen ab.

Besonders weil das Label „Don Ed Hardy“ seit geraumer Zeit international einen sehr hohen Beliebtheits- und Bekanntheitsgrad habe und zunehmend Prominente aus Film- und Fernsehen mit Kleidungsstücken dieser Marke in der Öffentlichkeit zu sehen seien.

Das Image der Marke habe einen hohen Verkaufswert erreicht.

Dies sei dadurch zu erklären, dass die Gestaltung der Kleidung völlig neu- und andersartig sei, wodurch sich ein hoher Wiedererkennungswert ergebe.

Außerdem basieren die Kleidungsstücke des Modelabels „Don Ed Hardy“ auf den Werken des Künstlers Don Ed Hardy der zu den bekanntesten Tatookünstlern der Welt zähle.

Er habe etliche Bücher und Bildbänder veröffentlicht.

Es sei festgestellt worden, dass auf den vom Abgemahnten zum Verkauf angebotenen Waren die geschützten Werke ohne die erforderliche Zustimmung der Mandantin angebracht seien.

Mithin handele es sich bei diesen Waren um Fälschungen.

 

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Seite 5 der Abmahnung Winterstein Rechtsanwaltskanzlei – die Rechtsverletzung und die geltend gemachten Ansprüche


Dadurch würde das Recht der K & K Logistics GmbH zur Vervielfältigung, Verbreitung und Zugänglichmachung gem. §§ 15, 16, 17, 19a UrhG verletzt.

Deshalb stünden der Mandantin Unterlassungs-, Schadensersatz und Auskunftsansprüche gegenüber dem Abgemahnten zu.

 

Im Einzelnen:

  • Der Abgemahnte wird aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen und/oder zu verbreiten (vgl. § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG.
  • Die Wiederholungsgefahr betreffend etwaige zukünftige gleichartige Verletzungshandlungen solle durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung beseitigt werden.
  • Der Abgemahnte sei verpflichtet, durch Vorlage von Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Lieferscheinen über die Herkunft und den Vertriebsweg der beanstandeten Kleidungsstücke und/oder Kopfbedeckungen Auskunft zu erteilen. Es müssten Angaben zu Namen und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und etwaiger Vorbesitzer, aller gewerblichen Abnehmer und Auftraggeber gemacht werden ( vgl. § 101a Abs. 1,2 UrhG).
  • Auch bestünde die Verpflichtung Angaben über die Menge der bestellten, erhaltenen und ausgelieferten Bekleidungsstücke und/oder Kopfbedeckungen , die beanstandet waren, sowie die Informationen über die Einkaufs- und Verkaufszeiten, Einkaufs- und Verkaufspreise, sonstige Gestehungskosten, die mit dem Verkauf erzielten Nettoumsätze und den mit dem Verkauf erzielten Gewinn zu machen.
  • Außerdem sei der Abgemahnte verpflichtet, die noch in seinem Besitz befindlichen beanstandeten Kleidungsstücke und/oder Kopfbedeckungen zu vernichten und die Vernichtung nachzuweisen (vgl. § 98 Abs. 1 UrhG).
  • Zusätzlich sei der durch die Verletzungshandlung entstandene Schaden zu ersetzen (vgl. § 97 Abs. 1 UrhG).

 

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Seite 6 der Abmahnung Winterstein Rechtsanwaltskanzlei – die Rechtsverfolgungskosten

Gemäß § 97a Abs. 1 UrhG sowie nach ständiger Rechtsprechung müsse der Abgemahnte die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag tragen.

Der für die Berechnung dieser zugrunde gelegte Gegenstandswert orientiere sich nicht am Wert der vertriebenen Waren, sondern am Unterlassungsinteresse der K & K Logistics GmbH.

Das Unterlassungsinteresse sei wegen des Wertes des verletzten Urheberrechts, der Dauer und Intensität der Benutzung, der unter Verwendung des Werkes erzielten Umsätze, des Bekanntheitsgrades und des Rufes dieser Werke erheblich. Bei langjährig und intensiv genutzten Urheberrechten seien regelmäßig Gegenstandswerte von bis zu 150.000€ gerechtfertigt.

Der in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung angesetzte Gegenstandswert befände sich im untersten Bereich des Angemessenen.

 

Gegenstandwert: 10.000,00 EUR

1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV,

§§ 13, 14 RVG                                                                                 631,80 EUR

Entgelt für Post- und Telekommunikations-

Dienstleistungen gem. Nr. 7002 VV (pauschal)                                      20,00 EUR

 

Endsumme                                                                                                                 651,80 EUR

 

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Seite 7 der Abmahnung Winterstein Rechtsanwaltskanzlei – die Frist

Daraufhin wird darüber informiert, dass eine die vorgenannten Ansprüche umfassende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorbereitet und als Anlage beigefügt worden sei.

Zudem haben sie den Abgemahnte dazu aufzufordern, die Erklärung rechtsverbindlich zu unterzeichnen und bis spätestens

Dienstag, xx. xxxxxx 2010, 12:00 Uhr (hier eingehend)

and die Kanzlei zurückzusenden.

Eine Vorabsendung per Telefax sei ausreichend, sofern das Original unverzüglich nachgesandt werde.

Die Frist könne nur durch rechtzeitigen Eingang der Unterlassungserklärung in der Kanzlei zu gewahrt werden.

Sollte diese verspätet eingehen, könne es unter Umständen dazu führen, das gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden.

Ein schlichtes Versprechen werde nicht akzeptiert und sei auch nicht ausreichend, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Denn nur durch die strafbewehrte Unterlassungserklärung komme der Wille ernstlich zum Ausdruck, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen.

Weitere Informationen könnten unter www.edhardy-abmahnung.de entnommen werden.

 

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Seite 8 der Abmahnung Winterstein Rechtsanwaltskanzlei – die Bankverbindung und weitere Hinweise und die Unterschrift des Anwalts

Auch werde erwarte, dass die vorstehend bezeichneten Kosten der Abmahnung bis zur genannten Frist erstattet werden.

Danach wird die Bankverbindung genannt.

Eine einstweilige Verfügung in einer vergleichbaren Parallelangelegenheit sei zur Kenntnisnahme dem Schreiben beigefügt.

Bei nicht eingehaltener Frist, wären die Kanzlei gezwungen eine Ebensolche auch gegenüber dem Abgemahnten zu erwirken.

Eine Fristverlängerung komme nicht in Betracht.

Zum Schluss ist die Unterschrift des bearbeitenden Anwalts und eine genaue Auflistung der Anlagen zu finden.

 

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Anlagen:

Unterlassungserklärung

Beglaubigte Vollmacht

Certificate of Conversion

Ermächtigungsschreiben

Einstweilige Verfügung des Landgericht Frankfurt am Main



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