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19.01.2010 10:45 Alter: 194 Tag(e)

Abmahnung Superstar Entertainment GmbH&Co. KG - Guten Morgen Sonnenschein von Tobias Schulz

Die in den Abmahnkreisen bekannte Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt derzeit im Auftrag der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG die urheberrechtswidrige Verwendung des Musikstücks Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein ab.

Die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte fordert die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 € auf.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen gemäß § 106 UrhG den Tatbestand der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erfüllt zu haben.

Der in der Abmahnung angesprochene Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.

 

Rubrik: Urheberrech
Von: RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht
MEDIENRECHT mainz

weitere Infos:

www.win-abmahnung.info
www.ggr-law.com



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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