Die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte fordert die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 € auf.
Den Abgemahnten wird vorgeworfen gemäß § 106 UrhG den Tatbestand der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erfüllt zu haben.
Der in der Abmahnung angesprochene Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
| Rubrik: | Urheberrech |
| Von: | RA Gulden, LL.M. (Medienrecht) Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht |
| MEDIENRECHT mainz |
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