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Kanzleien

20.08.2009 10:07 Alter: 1 Jahr(e)

Übersicht der Kanzleien die für Rechteinhaber von Pornofilmen kostenpflichtig abmahnen und abgemahnt haben

Das Geschäft mit der Pornografie blüht seit Menschengedenken. Allein die Art und Weise der Praktiken und die Beteiligten ändern sich fortlaufend und gehen mit der Zeit.

Abgemahnte, die mit einer Abmahnung aus dem Pornosektor konfrontiert werden, lassen sich oftmals einschüchtern oder sind überrascht, da sie in einigen Fällen gleich von mehreren Kanzleien und Rechtsanwälten eine solche Abmahnung erhalten haben.

Dies ist schlichtweg darauf zurückzuführen, dass einige Rechteinhaber gleich mehrere Kanzleien einschalten, die kostenpflichtig den Schutz der Urheber- und Verwertungsrechte sicherstellen sollen, so heißt es in den Abmahnungen.

 

Da es immer wieder berechtigte Nachfragen hinsichtlich der Zulässigkeit solcher Abmahnungen oder zur Existenz der Kanzleien gibt, nachfolgend eine Kurzübersicht der Kanzleien, die Rechteinhaber und Verlage der Pornoindustrie vertreten:   

  • Rechtsanwalt Auffenberg (Dortmund)  
  • C-S-R Rechtsanwalt Christoph Schmiedenknop (Ettlingen)   
  • Kornmeier & Partner Rechtsanwälte (Frankfurt am Main)   
  • Rechtsanwaltskanzlei Lihl (Postbauer-Heng)   
  • Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte (Augsburg)  
  • Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte (Hamburg)
  • Schindler- Boltze Rechtsanwälte (Karlsruhe)    
  • Schutt, Waetke Rechtsanwälte (Karlsruhe)    
  • SIMON und Partner Rechtsanwälte (Offenbach am Main)    
  • U+C Rechtsanwälte (Regensburg)    
  • Dr. Oliver von Gerkan (Wesel)

 

Wir raten dringend dazu an, sich bei Erhalt einer solchen Abmahnung mit uns in Verbindung zu setzen.

Ihre Anfrage wird diskret und vertraulich behandelt.

 

Rubrik:Urheberrecht, Medienstrafrecht 
Von:RA Gulden, LL.M. (Medienrecht)
 MEDIENRECHT mainz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


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