Die Abmahnung - Das Original
 
 




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Abmahnung Corbis

 

Fakten und Zahlen:

 

Corbis GmbH lässt sich durch folgende Kanzleien vertreten:

Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München
Baker & McKenzie Rechtsanwälte

Corbis GmbH ist Rechteinhaber folgender Werkarten:

Bilder, Fotos

In der Abmahnung sind folgende Forderungen enthalten:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Entfernung des abgemahnten Bildes / Foto
3. Auskunft über die Dauer und die Häufigkeit der Verwendung des abgemahnten Bildes
4. Zahlung der angefallenen Rechtsanwaltskosten
5. Zahlung von Schadensersatz
6. Wenn vertreten durch Baker & McKenzie Rechtsanwälte wird eine Nachlizensierung gefordert oder eine Abgabe einer Unterlassungserklärung oder Zahlung von Schadensersatz

Höhe der Forderungen:

1. Rechtsanwaltskosten 651 € bis ca. 1.100 € (abhängig von der Höhe des angegebenen Streitwertes)
2. Schadensersatz in Höhe von 900 - 15.000 € (abhängig von Art und Dauer der Nutzung). Der Schadensersatz setzt sich aus einer fiktiven Lizenzgebühr und einem 100%igen Zuschlag für die unterlassene Urhebernennung zusammen.

Besonderheiten:

Wurde das abgemahnte Bild durch einen Webdesigner oder sonstigen Dritten in die Homepage eingebunden, können Regressansprüche des betroffenen Homepagebetreibers gegenüber dem Webdesigner oder dem Dritten vorliegen. Eine weitere Sonderkonstellation liegt dann vor, wenn das abgemahnte Bild in einem erworbenen Template eingebunden war.