Die Abmahnung - Das Original
 
 





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Abmahnung Cult Movie Entertainment GmbH

 

Fakten und Zahlen:

 

Cult Movie Entertainment GmbH lässt sich durch folgende Kanzleien vertreten:

Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte aus Augsburg

Cult Movie Entertainment GmbH ist RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
folgender Werkarten:

Filme

In der Abmahnung sind folgende Forderungen enthalten:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Zahlung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens


Höhe der Forderungen:

715 EUR

Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:

Bei  massenhaft versendeten Abmahnungen handelt es sich allgemein in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall regelmäßig außer Betracht lassen. Mit diesen Abmahnungen werden insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verstöße verfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können den einzelnen Abmahnungen gegebenenfalls zum Teil verschiedene Angriffspunkte entgegengehalten werden, die es im Einzelfall zu prüfen gilt und nicht per se vorliegen.

1. Fehlerhafte BeweissicherungBeweissicherung
Sicherung von Beweismitteln sächlicher und personeller Art im Ermittlungsverfahren

  • IP-Adressen-Verwechslung
  • fehlerhafte BeweissicherungBeweissicherung
    Sicherung von Beweismitteln sächlicher und personeller Art im Ermittlungsverfahren
    durch den RechteinhaberRechteinhaber
    Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
    oder die eingeschaltete Anti-Piracy-FirmaAnti-Piracy-Firma
    „Firmen“ die Urheberrechtsverstöße im Internet aufspüren

2. StreitgegenstandStreitgegenstand
Gegenstand eines Zivilprozesses

  • bei der angeblich zur Verfügung gestellten Datei handelt es sich um eine Fake-Datei
  • es wurde nur ein minimaler Bruchteil der abgemahnten Datei zum Download angeboten
  • das abgemahnte Verhalten wurde nicht korrekt wiedergegeben
  • bei der angeblichen Fälschung handelt es sich um ein Original

3. Täterhaft / StörerhaftungStörerhaftung
Verschuldensunabhängige Haftung für eine Rechtsverletzung (durch einen Dritten)

  • Zugriff eines Dritten auf den InternetanschlussInternetanschluss
    Ein Internetanschluss bezeichnet generell den Zugang eines Computers oder eines Netzwerkes zum Internet. Diese Verbindung kann über Funktechnik, Wählverbindung, Standleitung, Breitbandzugänge oder über Netzwerkkabel erfolgen.
    Das Internet (Abkürzung für interconnected Network)  ist ein weltweiter, dezentraler Rechnerverband (Netzwerk) bei dem die Datenkommunikation einheitlich über ein Standardkommunikationsprotokoll abgewickelt wird. Über dieses Netzwerk können verschiedene Dienste abgerufen werden (z.B. Email senden und empfangen; Dokumentenzugriff auf www-Servern).
    des Anschlussinhabers mit dessen Einwilligung, nach vorheriger nachweislicher BelehrungBelehrung
    Pflicht des Anschlussinhabers alle Nutzer des Internetanschlusses zu belehren, keine Verstöße über das Internet zu begehen
    und unter Einhaltung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen
  • unerlaubter Zugriff eines Dritten auf den InternetanschlussInternetanschluss
    Ein Internetanschluss bezeichnet generell den Zugang eines Computers oder eines Netzwerkes zum Internet. Diese Verbindung kann über Funktechnik, Wählverbindung, Standleitung, Breitbandzugänge oder über Netzwerkkabel erfolgen.
    Das Internet (Abkürzung für interconnected Network)  ist ein weltweiter, dezentraler Rechnerverband (Netzwerk) bei dem die Datenkommunikation einheitlich über ein Standardkommunikationsprotokoll abgewickelt wird. Über dieses Netzwerk können verschiedene Dienste abgerufen werden (z.B. Email senden und empfangen; Dokumentenzugriff auf www-Servern).
    des Anschlussinhabers, obwohl dieser nachweislich die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen vorgetroffen hat. Einbruch in das verschlüsselte W-LANW-LAN
    Drahtloses Netzwerk
    Netzwerk.
  • Täterschaft kann beweissicher ausgeschlossen werden (Urlaub, Abwesenheit etc.)
  • StörerhaftungStörerhaftung
    Verschuldensunabhängige Haftung für eine Rechtsverletzung (durch einen Dritten)
    kann beweissicher ausgeschlossen werden, da sämtliche notwendigen Sicherungsmaßnahmen des Internetanschlusses durchgeführt worden sind

4. Gesetzliche Schranken bzw. Schranken der Rechtsprechung

  • es handelt sich um eine rechtsmissbräuchliche MassenabmahnungMassenabmahnung
    Abmahnungen, die in großer Zahl versendet werden
    . Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen wurden durch die Gerichte bisher in vereinzelten Fällen des Wettbewerbsrechts angenommen.
  • § 97a UrhG - Deckelung der AbmahnkostenAbmahnkosten
    Kosten für die Ausbringung der Abmahnung
    auf 100 Euro in einem einfach gelagerten Fall mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs

5. Geldforderung (SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
, Anwaltskosten)

  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der Lizenzforderung
  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe des zugrundegelegten Streitwerts
  • Überprüfung der Angemessenheit der Höhe der RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
    Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen
    / Anwaltskosten

Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird sodann festgestellt, ob einer oder mehrere der möglichen Angriffspunkte vorliegen oder nicht.

Verteidigungs- und Reaktionsmittel:

Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.

  • Zurückweisung der Abmahnung und Verweigerung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
    Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verweigerung der Zahlung des geforderten Schadensersatzes / RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
    Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen
  • Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und Verhandlung über den SchadensersatzSchadensersatz
    Ausgleich eines Schadens
    / RechtsverfolgungskostenRechtsverfolgungskosten
    Kosten, die dem Verletzten für die Verfolgung von Rechtsverstößen durch Dritte entstehen
    mit dem Ziel einer Senkung der Ursprungsforderung

Fazit:

Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.

Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 2409522.