Die Abmahnung - Das Original
 
 





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Abmahnung NAVTEQ GmbH

 

Fakten und Zahlen:

 

NAVTEQ GmbH lässt sich durch folgende Kanzleien vertreten:

Kanzlei Graf von Westphalen Rechtsanwälte aus Frankfurt

NAVTEQ GmbH ist RechteinhaberRechteinhaber
Rechteinhaber ist derjenige, der die Nutzungs-, Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte z.B. von urheberrechtlich geschützten Werken besitzt. Grundsätzlich ist dies der Urheber. Dieser kann diese Rechte auf Dritte übertragen.
folgender Werkarten:

Stadtpläne

In der Abmahnung sind folgende Forderungen enthalten:

1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Zahlung von SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens


Höhe der Forderungen:

900-1379,80 EUR

Die Zahlungsforderung setzt sich aus dem SchadensersatzSchadensersatz
Ausgleich eines Schadens
und den Rechtsanwaltskosten zusammen.

 

Fazit:

Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.

Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.

 

Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info(at)ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 2409522.