Fakten und Zahlen:
DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH lässt sich durch folgende Kanzlei/-en vertreten:
Kornmeier & Partner Rechtsanwälte
Schalast & Partner Rechtsanwälte
U+C Rechtsanwälte
Denecke von Haxthausen & Partner Rechtsanwälte
Daniel Sebastian
DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH ist Rechteinhaber folgender Werkarten:
Musik, MP3, Pornos
In der Abmahnung sind folgende Forderungen enthalten:
1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Zahlung von Schadensersatz
Höhe der Forderungen:
Schadensersatz in Höhe von 290 € bis 650 €
Schadensersatz wird als Pauschale geltend gemacht und setzt sich aus einer fiktiven Lizenzgebühr und den Rechtsanwaltskosten zusammen.
Mögliche Angriffspunkte einer Abmahnung:
Bei den massenhaft versendeten Abmahnungen der DigiProtect Gesellschaft handelt es sich allgemein in der Regel um pauschalisierte Schreiben, die den konkreten Einzelfall regelmäßig außer Betracht lassen. Mit diesen Abmahnungen werden insbesondere urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Verstöße verfolgt. Aufgrund der unterschiedlichen Fallkonstellationen können den einzelnen Abmahnungen gegebenenfalls zum Teil verschiedene Angriffspunkte entgegengehalten werden, die es im Einzelfall zu prüfen gilt und nicht per se vorliegen.
1. Fehlerhafte Beweissicherung
2. Streitgegenstand
3. Täterhaft / Störerhaftung
4. Gesetzliche Schranken bzw. Schranken der Rechtsprechung
5. Geldforderung (Schadensersatz, Anwaltskosten)
Im Rahmen einer Einzelfallprüfung wird sodann festgestellt, ob einer oder mehrere der möglichen Angriffspunkte vorliegen oder nicht.
Verteidigungs- und Reaktionsmittel:
Die Verteidigungs- und Reaktionsmittel müssen für jeden Fall individuell ermittelt werden und hängen von dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Fazit:
Gar keine Reaktion auf eine erhaltene Abmhanung ist die denkbar schlechteste Lösung, da die akute Gefahr besteht, dass die Gegenseite mit einer kostenintensiven einstweiligen Verfügung versucht, ihre Forderungen gegen Sie durchzusetzen.
Des Weiteren sollte man nicht den Fehler begehen, aus der Panik heraus blindlings die der Abmahnung beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man an den Inhalte der Unterlassungserklärung in jedem Fall 30 Jahre gebunden ist. Lassen Sie die Abmahnung von einem medienrechtlich spezialisierten Anwalt in Hinblick auf Ihren konkreten Sachverhalt überprüfen und Verteidigungsstrategien ausarbeiten.
Für Beratungsanfragen bitten wir um Übermittlung der erhaltenen Abmahnung unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse per E-Mail info@ggr-rechtsanwaelte.de oder Fax 06131 - 2409522.